17.12.21

Teil 2 „Fit-for-55“-Klimapaket: Neue EU-Gasvorschriften

Die EU-Kommission hat im Rahmen ihres „Fit-for-55“-Klimapakets weitere Initiativen im Energiesektor vorgestellt, um diesen in Einklang mit den Zielen des Europäischen Green Deal zu bringen. Hierzu sollen nun die EU-Gasvorschriften (s. cepInput 6/2019) an die neuen Energie- und Klimaziele für 2030 und 2050 angepasst werden.

CO2-arme und erneuerbare Gase

CO2-arme Gase stoßen über ihren Lebenszyklus hinweg mindestens 70% weniger Treibhausgase (THG) aus als fossiles Erdgas. Erneuerbare Gase werden aus erneuerbaren Energien produziert, wie grüner Wasserstoff, oder aus Biomasse, wie Biomethan (s. cepAnalyse 14/2020).

Aktuell hat Erdgas einen Anteil von 95% am Gasmarkt. Bis 2050 soll der Anteil reduziert werden, während der Verbrauch von CO2-armen und erneuerbaren Gasen steigen soll. Die THG-Emissionen des übrigen Anteils an fossilem Erdgas sollen über „CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung“ (Carbon Capture Usage and Storage, CCUS) ausgeglichen werden. Insbesondere Sektoren, die nicht elektrifiziert werden können, sollen durch den Markthochlauf von Wasserstoff klimaneutral werden.

CO2-armen und erneuerbaren Gasen soll der Zugang zum bestehenden Gasnetz durch die Abschaffung von Tarifen für grenzüberschreitende Verbindungsleitungen sowie die Senkung von Einspeisetarife erleichtert werden. Um sicherzustellen, dass Gas nur eine Übergangstechnologie auf dem Weg zur Klimaneutralität darstellt, sollen langfristige Gasverträge nicht über 2049 hinaus abgeschlossen werden können.

Zertifizierung CO2-armer und erneuerbarer Gase

Damit Verbraucher zwischen den verschiedenen CO2-armen und erneuerbaren Gasen unterscheiden können, schlägt die Kommission ein Zertifizierungssystem vor. Dies soll sowohl für innerhalb der EU produzierte CO2-arme und erneuerbare Gase gelten als auch für importierte. Hierdurch soll die Verlagerung ihrer Produktion ins Ausland vermieden werden.

Versorgungssicherheit

Auch angesichts der hohen Gaspreise der letzten Monate soll sichergestellt werden, dass die Gasspeicher zu Beginn der Heizperiode in der EU gefüllt sind. Hierzu schlägt die Kommission verschiedene Maßnahmen für Notfallsituationen vor, die den Mitgliedstaaten auch die Option für einen freiwilligen gemeinsamen Gaseinkauf bietet (s. cepInput 6/2015). Durch die Produktion CO2-armer und erneuerbarer Gase soll auch die Abhängigkeit der EU von importierten fossilen Gasen gesenkt werden.

Senkung von Methanemissionen

Im Oktober 2020 veröffentlichte die Kommission ihre Methanstrategie zur Senkung von Methanemissionen im Agrar-, Abfall- und Energiesektor (s. cepAnalyse 2/2021). Der nun vorgestellte Vorschlag der Kommission zur Reduzierung der Methanemissionen im Energiesektor soll Marktakteuer im Kohle-, Gas- und Ölsektor zur Erfassung von Methanemission durch Überwachung (Monitoring), Berichterstattung (Reporting) und Überprüfung (Verification) verpflichten. Zudem schlägt die Kommission verbindliche Maßnahmen zur Erkennung und Reparatur von Leckagen vor. Das absichtliche Abfackeln und Ablassen von Gasen soll nur noch in Ausnahmefällen – z.B. aus Sicherheitsgründen – erlaubt sein.

Svenja Schwind, Wissenschaftliche Referentin