24.01.17

Supreme Court urteilt zum Brexit

Der Oberste Gerichtshof in London hat entschieden, dass die britische Regierung für die Brexit-Verhandlungen die Zustimmung des Parlaments benötigt.

Die elf Richter des Supreme Courts hatten auf Antrag der britischen Regierung über das Urteil des untergeordneten High Courts zu entscheiden, das im November dem Parlament Mitsprache für die Brexit-Verhandlungen zugebilligt und erklärt hatte, dass vor dem Brexit-Verfahren ein Parlamentsvotum nötig sei. Dagegen hatte die Regierung Berufung eingelegt und argumentiert, dass ihr die Handhabe über internationale Abkommen zufalle und damit das Parlament nicht zustimmen müsse. Diese Ansicht teilten acht Richter des Supreme Courts nun nicht.

Kein Mitspracherecht haben dem Gericht zufolge aber die Regionalparlamente von Schottland, Wales und Nordirland. Das hatten deren jeweiligen Regionalregierungen für sich gefordert.

Beobachter gehen allerdings davon aus, dass das Urteil auf den Brexit-Verhandlungen kaum Auswirkung haben dürfte, weil es als äußerst unwahrscheinlich gilt, dass sich das Parlament gegen das Ergebnis des Referendums zum Brexit vom Juni 2016 stellen würde, bei dem sich 52 Prozent der Wähler für den Austritt aus der EU ausgesprochen hatten. Allerdings könnte das Urteil Auswirkungen auf den Zeitplan der Verhandlungen haben.

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