25.09.20

Rundumschlag der EU-Kommission im Finanzsektor

Die EU-Kommission hat zahlreiche neue Vorschläge zur Schaffung einer Kapitalmarktunion, zu digitalen Finanzen, zur Stärkung der Massenzahlungsmärkte und zur Regulierung von Kryptowerten vorgelegt.

Aktionsplan zur Vollendung der Kapitalmarktunion

Die Kommission hat bereits in den vergangenen fünf Jahren einige Anstrengungen unternommen, um eine Kapitalmarktunion zu etablieren. Sie ist damit aber noch nicht richtig erfolgreich gewesen. Sie hat daher, und auch vor dem Hintergrund des anstehenden Brexits, einen Aktionsplan mit insgesamt 16 Maßnahmen vorgelegt. So plant sie u.a.

· eine EU-weite Plattform für Unternehmensdaten zu schaffen, damit Investoren es leichter haben, an   finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Informationen über die Unternehmen zu gelangen,

· die nationalen Insolvenzregelungen stärker zu harmonisieren,

· Hindernisse für langfristige Investitionen von Versicherungen abzubauen, und

· Banken dazu zu verpflichten, kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU), deren Kreditanträge sie abgelehnt haben, an Anbieter alternativer Finanzierungsmöglichkeiten weiterzuleiten.

Strategie zur Digitalisierung des Finanzsektors

Die Kommission will die zunehmende Digitalisierung des Finanzsektor aktiv begleiten. Sie will den grenzüberschreitenden Zugang zu Finanzprodukten erleichtern und es FinTech-Unternehmen vereinfachen, grenzüberschreitend aktiv zu werden. Ferner soll der Datenaustausch unter Finanzakteuren gefördert ("Open Finance") werden. Für Technologieunternehmen, die in jüngster Zeit verstärkt in den Finanzsektor eingetreten sind, sollen dieselben Regeln gelten wie für etablierte Finanzakteure.

Strategie für den Massenzahlungsverkehr

Die Kommission legt eine Strategie für den Massenzahlungsverkehr vor, die dafür sorgen soll, dass Bürger und Unternehmen Zahlungen schneller, sicherer und bequemer durchführen können. So will sie bspw. im November 2020 prüfen, wie viele Zahlungsdienstleister bereits Sofortüberweisungsverfahren ("Instant payments") anbieten. Falls diese Zahl nicht zufriedenstellend ist, sollen die Anbieter ggfs. verpflichtet werden, diese Dienstleistung anzubieten.

Regulierung von Kryptowerten

Die EU-Kommission hat eine Verordnung vorgeschlagen, die insbesondere Vorschriften für bestimmte Kryptowährungen ("Stablecoins") vorsieht. Dazu zählt etwa das von Facebook angekündigte Projekt Libra. Emittenten von Stablecoins sollen künftig eine Zulassung durch nationale Aufsichtsbehörden benötigen und zahlreiche Vorgaben wie etwa Eigenkapitalvorschriften und Vorgaben zum Anlegerschutz erfüllen müssen. Besonders bedeutende Stablecoins benötigen eine Zulassung durch die Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA). Für sie gelten strengere Vorgaben.

Ein weiteres Regelwerk erfasst alle Kryptowerte, die auch bisher schon von den EU-Finanzmarktregeln erfasst sind (Verordnung über eine Pilotregelung für Marktinfrastrukturen auf der Grundlage der Distributed-Ledger-Technologie). Dabei geht es insbesondere um Kryptowerte, die als Finanzinstrumente nach der MiFID II Richtlinie einzustufen sind. Für diese Kryptowerte ("Security tokens") wird eine"Pilotregelung" geschaffen, sodass ein Teil der Finanzmarktregeln für sie nicht oder nur in abgewandelter Form Anwendung findet