06.11.18

Richtlinie für AV-Mediendienste beschlossen

Der Ministerrat hat am 6. November 2018 der Trilogeinigung zur Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMSD) formal zugestimmt.

Trotz der Zustimmung nun auch im Rat hält das cep an seiner Kritik der Richtlinie fest. Bemängelt wird u.a. die beschlossene Quote für Videoplattformen, da sie ist ein massiver Eingriff in die Präferenzsouveränität der Kunden ist. Wenn bei Video-on-Demand Diensten wie Netflix künftig mindestens 30% der abrufbaren Inhalte aus europäischen Werken bestehen müssen, ist das ein starker Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Eine solche Quote ist entschieden abzulehnen. Solche Quoten sind in einer marktwirtschaftlichen Ordnung nicht hinnehmbar. Sie sind entweder wirkungslos, wenn sie die tatsächliche Nachfrage der Nutzer unterschreiten, oder bevormundend, wenn sie sie überschreiten. Im letzteren Fall werden die Anbieter gezwungen, Geld auszugeben für Dienstleistungen, die ihre Kunden nicht konsumieren wollen. Speziell bei Video-on-Demand Diensten verkennt die Quote die Tatsache, dass viele dieser Dienste ihre Beliebtheit gerade durch das Angebot nicht-europäischer Werke gewonnen haben, welche weder private noch öffentlich-rechtliche Fernsehsender nicht im gleichen Ausmaß im Programm hatten. Statt dies als Beleg für die Unangemessenheit von Quoten zu sehen, gilt sie nun auch den Video-on-Demand-Anbietern.

Die überarbeitete AVMSD sieht nun auch vor, dass Fernsehsender zwischen 6 Uhr und 18 Uhr insgesamt 20% der Sendezeit für Werbemaßnahmen verwenden dürfen. Sie dürfen die 20% also frei auf die zwölf Stunden verteilen. Bisher galt hier eine strikte 12 Minuten pro Stunde Regel. Für den Zeitraum zwischen 18 Uhr und 0 Uhr soll dann erneut 20% der Sendezeit für Werbung genutzt werden können. Aus Sicht des cep gehen auch die geplanten Lockerungen der Restriktionen für die erlaubten Werbezeiten im Fernsehen nicht weit genug. Werbeeinnahmen sind gerade für viele private Fernsehsender eine zentrale Einnahmequelle. Die Werberestriktionen der Richtlinie begrenzen aber die Einnahmemöglichkeiten vieler Fernsehsender. Das cep hätte sich hier eine komplette Abschaffung der gesetzlichen Werbebeschränkungen gewünscht. Schließlich kann jeder Nutzer jederzeit, wenn ihn Werbung stört, zu einem anderen Mediendiensteanbieter wechseln.

Die Mitgliedstaaten haben nun 21 Monate Zeit die Richtlinie umzusetzen.