14.02.19

Reform des Urheberrechts

Rat und Parlament stehen angeblich kurz vor einer Reform des europäischen Urheberrechts im digitalen Binnenmarkt

Bei den Verhandlungen zum EU-Urheberrecht gibt es einen Durchbruch. Dies teilte EP-Verhandlungsführer Axel Voss am 13. Februar gegenüber der Presse mit.

So sollen künftig europäische Presseverlage von Nachrichten-Suchmaschinen eine finanzielle Vergütung für Ausschnitte von Artikeln verlangen dürfen, die über die Anzeige von Hyperlinks oder einzelnen Worte hinausgehen.

Plattformen sollen verpflichtet werden, Urheberrechtsverletzungen auf ihren Seiten zu verhindern und haften für diese, es sei denn, dass sie ihr Möglichstes getan haben, um das Hochladen von nicht-lizensierten Inhalten zu unterbinden. Softwarelösungen wie Uploadfilter, die überprüfen, ob Bilder, Videos oder Musik urheberrechtlich geschützt sind, gelten jedoch als fehleranfällig. Kritiker befürchten auch eine absichtlich missbräuchliche Verwendung.

Die im Trilog erzielte Einigung muss allerdings in den kommenden Wochen noch vom Parlament und den Staaten der Europäischen Union bestätigt werden. Wie sie ausfallen wird, ist offen, genauso, ob sie überhaupt zustande kommt. Um die Reform des Urheberrechts gibt es seit Monaten heftige Diskussionen.