11.07.18

Reform der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden

Am 11. Juli haben die beiden Ko-Berichterstatter im Europäischen Parlament Burkhard Balz (EVP, Deutschland) und Pervenche Bérès (S&D, Frankreich) ihre Berichtsentwürfe zur Überarbeitung der EU-Finanzaufsichtsbehörden (ESAs) im EP vorgestellt.

Die beiden Berichterstatter schlagen dem ECON-Ausschuss in einer Reihe von Fragen gemeinsame Änderungen am Vorschlag der EU-Kommission vor. Das cep begrüßt die Bemühungen der Berichterstatter, die Leitlinienpraxis der ESAs einer angemessenen politischen Kontrolle zu unterwerfen, ohne den Aufsichtsbehörden dieses für eine flexible Aufsicht sinnvolle Instrument zu nehmen (cepStudie dazu hier). In zwei sehr wichtigen Punkten konnten Balz und Bérès keine Einigung erreichen. Erstens bleibt umstritten, ob die ESMA direkte Aufsichtsbefugnisse zugesprochen bekommen soll, zweitens konnte auch für einige Fragen der Governance (Entscheidungsfindung in den ESAs) keine gemeinsame Position gefunden werden. Das cep schlägt vor, diese Fragen miteinander zu verbinden: Mit wenigen Ausnahmen sollten die Aufsichtsbefugnisse weiterhin bei den nationalen Aufsichtsbehörden verbleiben. Neue Governance-Strukturen in den ESAs sollten aber eine europäische Sichtweise auf die Aufsichtsfragen ermöglichen. Konkret schlägt das cep für alle ESAs die Einrichtung eines Rates vor, in dem sowohl Vertreter der nationalen Aufsichtsbehörden als auch unabhängige, europäische Mandatsträger vertreten sind (vgl. cepAnalyse). Angesichts der noch vielen offenen Fragen, wird die Zeit für eine Einigung im ESA-Dossier noch vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 2019 jedenfalls denkbar knapp. Im Rat standen die Mitgliedstaaten eine Ausweitung der direkten Aufsichtsbefugnissen der ESMA zuletzt äußerst kritisch gegenüber.

Die ESAs sind die Europäische Aufsichtsbehörde für Banken (EBA), Versicherungen (EIOPA) und für den Wertpapierhandel (ESMA).