01.08.16

Rechtsstaatlichkeit: Empfehlungen an Polen

Die Europäische Kommission hat in ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause Ende Juli eine „Empfehlung zur Rechtsstaatlichkeit“ an Polen gerichtet.

In dieser Empfehlung legt sie ihre Bedenken angesichts der Lage in Polen dar und unterbreitet Vorschläge, wie diese Bedenken ausgeräumt werden können. Die EU-Kommission verweist darauf, dass diesem Schritt ein intensiver, seit dem 13. Januar andauernder Dialog mit der polnischen Regierung vorausgegangen ist. Nachdem die Kommission am 1. Juni eine Stellungnahme zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Polen abgegeben hatte, hatte das polnische Parlament am 22. Juli ein neues Verfassungsgerichtsgesetz verabschiedet. Die Kommission hat die Gesamtlage auch unter Berücksichtigung des neuen Gesetzes bewertet und kommt zu dem Ergebnis, dass zwar einige ihrer Bedenken durch das Gesetz ausgeräumt wurden, insgesamt aber dennoch weiterhin in wichtigen Punkten Zweifel an rechtsstaatlichen Verhältnissen in Polen bestehen bleiben. Deshalb unterbreitet sie der polnischen Regierung konkrete Empfehlungen, wie diese Bedenken ausgeräumt werden können und forderte sie auf, über deren Umsetzung innerhalb der kommenden drei Monate zu berichten.

Hintergrund

Die Rechtsstaatlichkeit ist einer der gemeinsamen Werte, auf die sich die Europäische Union gründet. Sie ist in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union verankert. Nach den Verträgen ist die Europäische Kommission zusammen mit dem Europäischen Parlament und dem Rat dafür zuständig, die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit als eines Grundwerts der Union zu garantieren und für die Achtung des Rechts, der Werte und der Grundsätze der EU zu sorgen. Die jüngsten Ereignisse in Polen, die insbesondere das Verfassungsgericht betreffen, haben die Europäische Kommission veranlasst, einen Dialog mit der polnischen Regierung aufzunehmen, damit die Rechtsstaatlichkeit in Polen uneingeschränkt gewahrt bleibt. Nach Auffassung der Kommission muss das polnische Verfassungsgericht in der Lage sein, seiner verfassungsmäßigen Aufgabe uneingeschränkt nachzukommen und eine vollumfängliche wirksame Normenkontrolle zu gewährleisten.

Die Empfehlungen der EU-Kommission an Polen lesen Sie hier.

Den cepAdhoc zum Thema Rechtsstaatsmechanismus lesen Sie hier.