25.04.17
Quotenregelung für Video-on-Demand-Dienste
Der Ausschuss verschärft die Quotenregelung: Anbieter von Video-on-Demand-Diensten (etwa Netflix oder Amazon Prime) müssen künftig mindestens 30% ihres Filmkatalogs mit europäischen Werken füllen. Die Kommission hatte 20 % vorgeschlagen.
Das cep lehnt diesen Vorstoß entschieden ab (s. cepAnalyse). Eine solche Quotenregelung ist ein massiver Eingriff in die Präferenzsouveränität der Bürger. Ein solcher Eingriff ist in einer marktwirtschaftlichen Ordnung nicht hinnehmbar.
Dass der Kulturausschuss die Quote nun sogar auf 30% anheben will, ist daher sehr bedauerlich. Der Rat will nun noch im Mai seine Position zur Richtlinie festlegen. Es bleibt zu hoffen, dass hier ein anderer Weg eingeschlagen wird.