26.11.21

Paket zur Stärkung der Kapitalmarktunion

Am 25. November 2021 legte die Kommission ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Stärkung der Kapitalmarktunion vor. Das Paket besteht aus einer allgemeinen Mitteilung sowie mehreren Rechtsakten.

Mitteilung zu weiteren Schritten zur Vollendung der Kapitalmarktunion

In der Mitteilung kündigt die Kommission für das Jahr 2022 unter anderem an, die Börsennotierungspflichten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu überarbeiten, um den Zugang zu den Kapitalmärkten für diese Unternehmen zu erleichtern. Ferner will sie die Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD II) anpassen und dabei insbesondere den verstärkten Austausch und die Wiederverwendung von Daten unter Finanzinstituten in den Vordergrund stellen. Zudem plant sie eine Initiative zur Harmonisierung des Rechtsrahmens und der Verfahren zu Unternehmensinsolvenzen.

Etablierung eines Europäischen Zugangspunkts für Unternehmensdaten

Die Kommission schlägt auch zwei Verordnungen (Verordnung 1 und Verordnung 2) sowie eine Richtlinie mit Maßnahmen zur Etablierung eines Europäischen Zugangspunkts für Unternehmensdaten (European Single Access Point, ESAP) vor. ESAP soll als eine Art Datenbank für Finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Informationen über Unternehmen und Anlageprodukte fungieren und sich in erster Linie an Anleger, Finanzanalysten, Vermögensverwalter, Berater und Datenaggregatoren richten. Die hierfür nötige Infrastruktur soll von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA bereitgestellt werden und ab 2024 einsatzbereit sein.

Überarbeitung der Verordnung über europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF)

Auch ein Vorschlag zur Überarbeitung der Verordnung über Europäische Langfristige Investmentfonds (ELTIF) ist Teil des Pakets. ELTIF sind eine relativ neue Kategorie von Alternativen Investmentfonds (AIF), die eine Anlage in langfristige Vermögenswerte ermöglichen. Es haben sich jedoch bisher laut Kommission nur 57 ELTIF in vier Mitgliedstaaten etabliert. Sie will die Attraktivität dieser Fondsgattung daher erhöhen, etwa indem sie den Umfang der zulässigen Vermögenswerte und Anlagen, in die ELTIF investieren dürfen, erweitert. Zudem will sie, dass es Kleinanlegern leichter haben in ELTIF zu investieren, indem sie die Mindestinvestitionsschwelle von 10.000 Euro abschafft.

Überarbeitung der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD)

Die Kommission schafft ferner neue Regelungen für Investmentgesellschaften und schlägt eine Änderung der Richtlinie über Alternative Investmentfonds (AIFMD) vor. Zentrale Maßnahmen sind hierbei die Einschränkung von Delegationspraktiken, die dazu führen, dass Investmentgesellschaften aus Drittstaaten (z.B. Großbritannien) im EU-Binnenmarkt tätig werden, ohne einer strengen Aufsicht zu unterliegen. Zudem sieht der Vorschlag etwa harmonisierte Mindestvorschriften für die Kreditvergabe an Unternehmen durch AIF vor. Damit sollen AIF auch in die Lage versetzt werden, als Alternative für die Kreditvergabe durch Banken fungieren zu können.

Überarbeitung der Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR)

Mit einem weiteren Vorschlag will die Kommission die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR) überarbeiten. Eine zentrale Maßnahme ist die Schaffung eines „konsolidierten europäischen Datentickers“. Dieser Datenticker soll es Anlegern ermöglichen, nahezu in Echtzeit Zugang zu Handelsdaten – zu Aktien, Anleihen, ETF und Derivaten – von allen EU-Handelsplätzen zu erhalten. Außerdem enthält der Vorschlag ein Verbot des Vergütungsmodells „Payment for Order Flow“ (PFOF), dass viele Online-Broker einsetzen. Dabei erhalten Börsenmakler von ihren Handelspartnern Gebühren dafür, dass sie Geschäfte ihrer Kunden an diese Handelspartner leiten. Laut Kommission ist dieser Schritt aus Gründen des Verbraucherschutzes notwendig, um sicherzustellen, dass Makler auch tatsächlich im besten Interesse ihrer Kunden handeln.