06.06.19

Neue Vorschriften für digitale Frachtinformationen

Die EU will die Effizienz des Verkehrssektors erhöhen, indem sie es Unternehmen erleichtert, Behörden Informationen in digitaler Form zu übermitteln.

In seiner heute beschlossenen allgemeinen Ausrichtung hat der Rat seinen Standpunkt für die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für die Verwendung elektronischer Frachtbeförderungsinformationen bei allen Verkehrsträgern festgelegt. Er folgt dabei nicht dem Vorschlag des Europäischen Parlaments, ein standardisiertes, verkehrsträgerübergreifendes Format für die Bereitstellung elektronischer Frachtinformationen an Behörden vorzuschreiben. Das behindert vor allem den Kombinierten Verkehr und intermodale Verkehre wie dem Seehafen-Hinterlandverkehr per Binnenschiff oder Bahn. Denn bei unzureichender Interoperabilität müssen die Frachtinformationen über mehrere unterschiedliche – verkehrsträgerspezifische –Plattformen oder über teure spezialisierte Dienstleister bereitgestellt werden (s. cepAnalyse 07/2019).

Zudem sollen die Mitgliedstaaten zwei Jahre mehr Zeit zur Umsetzung der Maßnahmen der Verordnung haben als die von der Kommission vorgeschlagene Übergangsfrist von 4 Jahren.

Nun ist der Weg frei zu Trilog-Verhandlungen zwischen dem Rat, dem neugewählten Europäischen Parlament und der Kommission, um sich auf eine gemeinsame Fassung der Verordnung zu einigen.