15.01.18

Neue EU-Regelungen für elektronische Zahlungen

Seit dem Wochenende gibt es neue Regelungen für den europäischen Zahlungsverkehr - Informationen über die in Kraft getretene PSD II

Die sog. Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II) sieht u.a. vor, dass neue Zahlungsanbieter wie z.B. Sofortüberweisung leichter, aber auf Basis regulierter Verfahren, auf die Konten von Bankkunden zugreifen können, um besondere Dienste anzubieten. Die Regelung soll den Wettbewerb auf dem Zahlungsmarkt verstärken. Das cep sieht die neuen Vorgaben kritisch. Eine Bank sollte dritten Zahlungsdienstleistern nur dann Zugang gewähren müssen, wenn sie über eine unangreifbare Marktmacht auf dem Endkundenmarkt verfügen. Darüber sollten Wettbewerbsbehörden im Einzelfall – nicht der Gesetzgeber pauschal – entscheiden.

Die Richtlinie sieht zudem eine geringere Haftung für Schäden bei Zahlungen vor. Diese sinkt von maximal 150 Euro auf 50 Euro. Diese Grenzen gelten nur dann nicht, wenn der Verbraucher grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Die Beweislast liegt aber beim Zahlungsdienstleister.

Eine weitere Regelung verbietet Händler Aufschläge bei den gängigsten Zahlungsmethoden. Wer also künftig mit der Kreditkarte etwa eine Bahn- oder Flugreise bezahlen buchen will, kann dies ohne Zusatzgebühren tun.

Wollen sie mehr über die in Kraft getretene PSD II erfahren? Die cepAnalyse und der cepMonitor informieren Sie über weitere Änderungen und die Einschätzung des cep.