16.03.22

Lockerungen für KMU bei Pflichten zur Nachhaltigkeits-berichterstattung

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat am 15. März 2022 über seine Position zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (s. cepAnalyse) abgestimmt.

Die Kommission hatte vorgeschlagen insbesondere große Unternehmen sowie börsennotierte kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) dazu zu verpflichten, detaillierte Nachhaltigkeitsberichte zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte sowie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu veröffentlichen.

Die Abgeordneten des Rechtsausschusses beschlossen nun zahlreiche Änderungen am Kommissionsvorschlag. So wollen sie insbesondere die börsennotierten KMU wieder aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausnehmen. Stattdessen sollen KMU selbst entscheiden dürfen, ob sie freiwillig, nach einem noch von der Kommission auszuarbeitenden Berichtsstandard, Nachhaltigkeitsberichte vorlegen.

Der Rechtsausschuss fordert die Kommission ferner dazu auf, in delegierten Rechtsakten eine Liste von Aktivitäten von Unternehmen aus für die Nachhaltigkeit zentralen Hochrisikosektoren festzulegen, etwa in den Bereichen Textil, Landwirtschaft und Bergbau. Für die Unternehmen dieser Sektoren soll sie dann zusätzliche Berichtspflichten festlegen.

Neu in den Anwendungsbereich sollen hingegen große Unternehmen aus Drittstaaten aufgenommen werden, die keinen Sitz in der EU haben, dort aber Waren verkaufen oder Dienstleistungen anbieten. Damit sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen großen EU-Unternehmen und solchen aus Drittstaaten geschaffen werden.

Ähnlich wie der Rat (s. cepAktuell zur Ratsposition), will auch der Rechtsausschuss zahlreiche Fristen im Zeitablauf nach hinten schieben. So sollen die Mitgliedstaaten bis Anfang Dezember 2023 (statt 2022) Zeit bekommen, die Richtlinie umzusetzen. Die Kommission soll bis Ende April 2023 (statt Ende Oktober 2022) die Berichtsstandards festzulegen, bei den Standards für KMU sogar bis Anfang 2024. Und auch die Pflicht zur Berichterstattung soll später greifen. Große Unternehmen müssen nach den neuen Vorgaben erst ab 2024 (statt 2023) berichten müssen. KMU, die sich für eine freiwillige Berichterstattung nach den Standards der Richtlinie entscheiden, sollen dies ab 2026 tun.

Nachdem nun sowohl der Rat als auch der federführende Rechtsausschuss ihre Positionen zur Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gefunden haben, muss nun noch das Plenum im Europäischen Parlament noch abstimmen, bevor die Trilogverhandlungen starten können.

Philipp Eckhardt