15.09.16

Konto für alle

Seit Sonntag, 18. September greift die neue Zahlungskontenrichtlinie der EU

Ab 18.9.2016 müssen alle Mitgliedstaaten der EU die im Jahr 2014 beschlossene Zahlungskontenrichtlinie umgesetzt haben (s. cepAnalyse). Mit dem Zahlungskontengesetz hat dies Deutschland bereits im April 2016 getan. Die Richtlinie regelt im Wesentlichen drei Dinge:

  1. Künftig kann jeder Bürger der EU ein Konto bei einer Bank in einem beliebigen Mitgliedstaat eröffnen („Basiskonto“). Die Mitgliedstaaten können dabei festlegen, dass alle oder zumindest „eine ausreichend große Zahl“ von Banken ein solches Konto anbieten müssen. Das deutsche Gesetz sieht diese Pflicht für alle Banken vor. Grundsätzlich dürfen alle „Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt“ in der EU, also auch solche „ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende“ ein solches Konto eröffnen dürfen. Banken dürfen die Kontoeröffnung jedoch ablehnen, wenn sie ansonsten gegen Geldwäschevorschriften verstoßen würden.
  2. Kunden sollen einfacher die Bank wechseln dürfen. Das soll den Wettbewerb ankurbeln. So müssen Banken den wechselnden Kunden etwa bei der Umstellung von Lastschriftaufträgen aktiv unterstützen.
  3. Kontoführungsgebühren sollen transparenter werden. Dadurch sollen Bankkunden die Gebühren unterschiedlicher Banken einfacher vergleichen können. Damit wird letztlich auch der Wettbewerb gestärkt.