09.01.18

Kein „deutsches“ Klimaziel

GroKo-Sondierer sollten sich auf das europäische Klimaschutzziel konzentrieren.

Union und SPD erwägen im Rahmen ihrer GroKo-Sondierungen, das deutsche Klimaziel einer Reduktion von CO2-Emissionen um 40% bis 2020 gegenüber 1990 aufzugeben oder zumindest um einige Jahre zu verschieben. Bereits seit längerem zeichnet sich ab, dass diese freiwillige Selbstverpflichtung, die 2007 von der damaligen schwarz-roten Bundesregierung unter Bundeskanzlerin Merkel beschlossen wurde, ohnehin nicht erreicht werden kann. Nichtsdestotrotz hatte Merkel auch im Bundestagswahlkampf hieran festgehalten.

Merkel sollte ihr Wahlversprechen brechen, denn die Verfolgung eines spezifisch „deutschen“ Klimaziels ist aus Sicht des cep klimapolitisch nicht sinnvoll. Unabhängig davon, dass es sich dabei nur um eine freiwillige Selbstverpflichtung handelt, die sich weder aus dem Klimaschutzabkommen von Paris noch aus europarechtlichen Vorgaben ergibt, ist das deutsche Klimaziel nicht mit dem EU-Rechtsrahmen abgestimmt und lässt das EU-weite Klimaziel bis 2020 außer Acht:

Die Absenkung der CO2-Emissionen im Bereich der Stromerzeugung und der Schwerindustrie wird auf EU-Ebene bereits durch das EU-ETS sichergestellt. Dies geschieht dadurch, dass die Menge an Emissionsrechten (Zertifikate) EU-weit begrenzt und jährlich abgesenkt wird, sodass sie bis 2020 um 21% und bis 2030 um 43% niedriger sind als 2005. Die beteiligten Unternehmen können die knappen Zertifikate handeln. Darüber entscheidet sich, in welchem Land und in welchem Sektor CO2-Emissionen reduziert werden.

Das EU-ETS stellt sicher, dass auf EU-Ebene CO2-Emissionen reduziert werden, kann aber nicht garantieren, dass diese Reduktion z.B. in Deutschland stattfindet. Für den Schutz des Erdklimas ist jedoch allein ausschlaggebend, dass die EU insgesamt weniger CO2 emittiert. Sollte die künftige Bundesregierung fordern, dass die Emissionsreduktionen in den deutschen EU-ETS-Sektoren stattfinden müssen, um das deutsche 40%-Klimaziel zu erreichen, unterläuft sie die effiziente Wirkungsweise des EU-ETS, CO2-Emissionen EU-weit dort einzusparen, wo es besonders günstig ist. Dies verteuert Klimaschutzmaßnahmen unnötig. Daher sollte sich Deutschland grundsätzlich keine nationalen CO2-Reduktionsziele setzen, die auch die EU-ETS-Sektoren miteinschließen.

Für die nicht am EU-ETS teilnehmenden Sektoren – hierzu zählen insbesondere der Gebäudesektor, der Straßenverkehr und die Landwirtschaft – braucht es hingegen kein eigenes nationales Ziel. Denn für diese gibt es bereits ein EU-weites CO2-Reduktionsziel bis 2020 von 10% gegenüber 2005, das in Form einer „Lastenteilung“ auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt wurde. Deutschland muss seine CO2-Emissionen in den Nicht-ETS-Sektoren bis 2020 um 14% gegenüber 2005 reduzieren. 2016 wurde jedoch lediglich eine Reduktion von 5,73% nachgewiesen. Es ist daher möglich, dass Deutschland sein für 2020 gesetztes Ziel verfehlen wird.

Deutschland sollte sich daher zunächst einmal auf die Erreichung des 14%-Ziels konzentrieren. Dabei sollten verschiedene bereits bestehende Flexibilitätsmechanismen genutzt werden, damit auch in den Nicht-ETS-Sektoren die CO2-Reduktion länder- und sektorenübergreifend dort erfolgt, wo sie besonders günstig möglich ist. So kann Deutschland überschüssige Emissionseinsparungen aus anderen Mitgliedstaaten einkaufen und sich auf das eigene Emissionsreduktionsziel anrechnen lassen.