08.04.21

Karlsruher Schattenboxen

Die USA machen es vor: Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu bekämpfen, schnürt die Biden-Administration ein Rettungspaket von 1,9 Billionen Dollar. Auch die Europäische Union blieb nicht untätig. Sie beschloss bereits im vergangenen Juli einen 750 Milliarden Euro schweren Wiederaufbaufonds. Ein Teil davon erhalten die EU-Mitgliedstaaten als Darlehen, einen Teil als Zuschüsse.

Der Gipfelbeschluss markiert damit eine Zäsur. Erstmals will die EU Schulden aufnehmen und die Gelder als nicht rückzahlbare Zuschüsse an ihre Mitgliedstaaten verteilen. So zumindest war der Plan.

Denn bis Ende Juni 2021 müssen alle 27 EU-Mitgliedstaaten dem Wiederaufbaufonds zugestimmt haben, damit das Paket wie geplant starten kann. Die Zeit drängt also. Nun jedoch droht Deutschland zum Spielverderber zu werden. Eine Gruppe um AfD-Gründer Bernd Lucke hat Verfassungsbeschwerde eingelegt. Unmittelbar vor der finalen Unterschrift von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das Bundesverfassungsgericht die Ratifizierung des Hilfspaketes gestoppt.

Karlsruhe sieht die Schuldenaufnahme der EU kritisch. Ähnlich hatten die Verfassungsrichter bereits 2012 den ESM-Rettungsschirm gestoppt – und dann doch zugestimmt. Sie haben sehr gute Gründe, diese Schuldenaufnahme der EU abzulehnen. Doch auch diesmal wird Karlsruhe am Ende einknicken. Die Verfassungsrichter werden Bedenken äußern und Leitplanken formulieren, ihr Schattenboxen letztlich aber aufgeben. Denn sie wissen nur zu genau: Alles andere stürzt die EU in heilloses Chaos.

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