16.06.21

Grüne Ampel für neue Wegekosten-Richtlinie (Eurovignette)

EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament haben sich nach jahrelangen Verhandlungen auf die Änderung der Wegekosten-Richtlinie geeinigt, die EU-weit einheitliche Vorgaben für Straßennutzungsgebühren festlegt.

Den ursprünglichen Änderungsvorschlag der EU-Kommission hatte das cep noch mit einer „gelb-roten Ampel“ bewertet (cepAnalyse 24/2017). Kritisch hatte cep-Experte Martin Menner damals gesehen, dass die Kommission die Mitgliedstaaten generell zur Umwandlung von zeitabhängigen Vignettengebühren in eine Streckenmaut verpflichten wollte, um CO2-Emissionen zu reduzieren. „Das hätte bei Pkw zu Ausweichverkehren von bemauteten Autobahnen und vierspurigen Bundesstraßen auf unfallträchtigere Nebenstraßen geführt oder, um dies zu vermeiden, eine Bemautung und Totalüberwachung auf allen Straßen erfordert.“ Zudem sollte die Staffelung der Mautgebühren für Lkw nach EURO-Schadstoffklassen, die in Deutschland zu einem schadstoffärmeren Fuhrpark geführt hat, abgeschafft und durch eine grobe Staffelung nach CO2-Emissionen ersetzt werden. Nach Auffassung des cep ist jedoch die Reduktion von CO2-Emissionen im Straßengüterverkehr besser mit einem Emissionshandel für den Verkehr erreichbar, wie ihn die Kommission nun voraussichtlich im Juli auch vorschlagen wird.

Martin Menner: „Mit dem jetzigen Kompromiss sind alle diese Probleme vom Tisch, denn er lässt den Mitgliedstaaten genug Spielraum für sinnvolle Lösungen. Sie müssen nur auf den europäischen Hauptverkehrsachsen eine Streckenmaut für Lkw einführen. Für Pkw gibt es keine dahingehenden Vorschriften. Vignettenlösungen bleiben erlaubt und können mit einer Streckenmaut kombiniert werden. Die Staffelung der Straßengebühren nach EURO-Schadstoffklassen kann beibehalten werden und unerwünschte Überschneidungen von CO2-Staffelung und Emissionshandel sollen vermieden werden. Das cep kann also guten Gewissens seine Ampel auf Grün umschalten.“