03.12.18

Geoblocking ade?

Für Onlinehändler in der EU gilt nun die neue Geoblocking-Verordnung. Sie ist am 3. Dezember in Kraft getreten. 

Händler dürfen künftig ausländische Kunden nicht mehr von Angeboten ausschließen oder auf teurere Seiten weiterleiten. Auch dürfen sie keine Unterschiede mehr bei den Bezahlmethoden machen. Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder der Niederlassung sind damit künftig verboten. Das cep bezweifelt, dass dieses Verbot dazu führt, dass Kunden künftig in größerem Umfang grenzüberschreitend einkaufen werden. 

Geoblocking: Beim Versuch, im EU-Ausland online einzukaufen, kam es vor, dass Kunden die ausländische Website nicht aufrufen konnten. In anderen Fällen konnten sie die ausländische Website zwar aufrufen, aber keine Güter kaufen, weil etwa der Anbieter Zahlungskarten von im Ausland ansässigen Banken nicht akzeptierte. Solche Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes bzw. des Niederlassungsortes beim grenzüberschreitenden Online-Einkauf werden als „Geoblocking“ bezeichnet.