26.07.17

Fluggastdaten-Abkommen mit Kanada vorerst gestoppt

Der Europäische Gerichtshof hat einzelne Vorschriften in ihrer jetzigen Fassung für unvereinbar mit den genannten EU-Grundrechten erklärt. Dies war aufgrund der jüngsten Rechtsprechung des EuGH im Bereich Datenschutz zu erwarten.

Die EU hat in den Jahren 2010-2014 mit Kanada ein Abkommen ausgehandelt und unterzeichnet, wonach Fluggesellschaften Reisedaten von Passagieren, die sie für Flüge zwischen Kanada und der EU erheben und speichern, unter bestimmten Bedingungen an kanadische Behörden übermitteln müssen.

Das EU-Parlament, das dem Abkommen vor dessen Inkrafttreten zustimmen muss, hatte dazu beim EuGH ein Gutachten über die Vereinbarkeit des geplanten Abkommens mit den EU-Verträgen einschließlich der EU-Grundrechtecharta angefordert. Das Gericht hat nun erstmals über die Vereinbarkeit des Entwurfs eines internationalen Abkommens mit EU-Recht entschieden. Die EU-Staaten und Kanada werden jetzt die Vereinbarung überarbeiten müssen.

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