28.03.23

Fit for 55: Trilog-Einigung zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

Am 28. März wurde eine vorläufige politische Einigung über eine neue Verordnung zur Tank- und Ladeinfrastruktur für Alternative Kraftstoffe [AFIR, s. cepAnalyse 6/2022] erzielt. Die formelle Annahme durch die beiden EU-Gesetzgebungsorgane gilt als reine Formsache.

Demnach müssen die EU-Mitgliedstaaten künftig entlang der Hauptstrecken des transeuropäischen Verkehrsnetzes der EU (TEN-V-Kernnetz) für ausreichend E-Ladestationen und Wasserstoff-Tankstellen sorgen. So muss es ab 2026 mindestens alle 60 Kilometer für E-Pkw und E-Vans eine Lademöglichkeit mit wenigstens 400 Kilowatt Leistung geben. Bis 2028 soll die Mindestleistung auf 600 Kilowatt steigen. Mindestens alle 120 Kilometer muss es für E-Lkw eine Ladestation mit einer Ladeleistung von 1.400 bis 2.800 Kilowatt geben. Auch alle gesicherten Lkw-Parkplätze müssen dann mindestens über zwei Ladestationen verfügen. Ab 2031 muss es dann im TEN-V-Kernnetz mindestens alle 200 Kilometer eine Wasserstoff-Tankstelle geben. Zudem müssen ab 2030 die EU-Seehäfen Landstrom für Schiffe und ab 2025 die EU-Flughäfen an allen Gates Stromanschlüsse für Flugzeuge zur Verfügung stellen.

 

Dr. Martin Menner

cep-Experte Klima und Verkehr