23.03.23

Fit for 55: Trilog-Einigung zu Schiffstreibstoffen

Am 23. März wurde eine vorläufige politische Einigung über eine neue Verordnung zu alternativen Schiffstreibstoffen [FuelEUMaritime, s. cepAnalyse 17/2022] erzielt.

Demnach müssen Schiffsbetreiber künftig die Treibhausgasintensität der eingesetzten Kraftstoffe im Vergleich zu 2020 schrittweise reduzieren: ab 2025 um 2%, 2030 um 6%, 2035 um 14,5%, 2040 um 31%, 2045 um 62% und ab 2050 um 80%. Ab 2034 gilt zusätzlich eine verpflichtende Mindestquote für E-Fuels von 2%. Die Vorgaben gelten für den gesamten Treibstoff, der von Schiffen mit einer Bruttoraumzahl ab 5000 bei Fahrten zwischen EU-Häfen oder beim Aufenthalt in EU-Häfen verbraucht wird. Bei Fahrten von oder zu einem Hafen außerhalb der EU fällt nur die Hälfte des Treibstoffverbrauchs unter die Regeln.

Dr. Martin Menner

cep-Experte Klima und Verkehr