10.10.23

Fit for 55: Rat stimmt Erneuerbare-Energien-Richtlinie zu

Am 9. Oktober 2023 einigte sich der Rat auf Änderungen der Erneuerbare-Energien-Richtline [„RED III“, s. cepAnalyse 1/2022]. Bereits im September hatte das Europäische Parlament zugestimmt. Nachdem eigentlich schon im März 2023 eine vorläufige Trilog-Einigung erzielt worden war [s. cepAktuell], hatte die französische Regierung diese wieder hinsichtlich der Rolle von Atomenergie in Frage gestellt. Nun konnte auch hierzu ein Kompromiss gefunden werden. Damit sind alle EU-Gesetzgebungsverfahren zur „Fit-for-55“-Reform – außer zur Energiebesteuerungs-Richtlinie – abgeschlossen.

Das vorläufige Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien (EE) am Endenergieverbrauch der EU bis 2030 auf 42,5% zu erhöhen, wird beibehalten. Durch die Möglichkeit einer unverbindlichen, zusätzlichen Erhöhung um 2,5% sollen die Mitgliedstaaten sich bemühen, 45% zu erreichen. Jeder Mitgliedstaat trägt zu dem EU-Gesamtziel bei.

Um dieses EU-Gesamtziel für den Ausbau des EE-Anteils zu erreichen, wurden sektorspezifische EE-Ausbauziele u.a. für die Industrie festgelegt. Hier soll die EE-Nutzung jährlich um 1,6% gesteigert werden. Zudem sollen bis 2030 42% und bis 2035 60% des verwendeten Wasserstoffs aus erneuerbaren Quellen erzeugt werden. Allerdings können die Mitgliedstaaten dieses Ziel um 20% verringern, wenn sie ihren nationalen Beitrag für das EU-Gesamtziel voraussichtlich erreichen werden. Zudem darf der Anteil an Wasserstoff, der aus fossilen Brennstoffen erzeugt wird, 2030 maximal 23% und 2035 maximal 20% betragen. Hierdurch sollen die Mitgliedstaaten die „Nutzung nichtfossiler Energiequellen“ – wie Atomenergie – mit der EE-Nutzung „im Rahmen ihrer spezifischen nationalen Gegebenheiten und ihres Energiemixes kombinieren können“ (s. Erwägungsgrund 64).

Außerdem einigten sich Rat und Parlament auf weitere spezifische Ziele für die Sektoren Verkehr, Gebäude sowie Fernwärme und -kälte. Dabei können sich Mitgliedstaaten im Verkehrssektor entscheiden, ob sie bis 2030 einen EE-Anteil am Endenergieverbrauch von 29% erreichen oder ihre Treibhausgasemissionen durch die EE-Nutzung um 14,5% verringern wollen. Zudem sollen Genehmigungsverfahren für den EE-Ausbau durch die Ausweisung von sogenannten „Beschleunigungsgebieten“ vereinfacht werden.

Svenja Schwind