26.06.19

EuGH-Urteil zu Luftverschmutzung

Bei der Messung von Luftschadstoffen in Europa gelten nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) strenge Vorgaben.

Bei der Beurteilung, ob die Schadstoff-Grenzwerte eingehalten werden, ist der Verschmutzungsgrad an jeder einzelnen Probenentnahmestelle zu berücksichtigen, heißt es im Urteil des EuGHs. D.h., dass schon die Überschreitung von Grenzwerten an einzelnen Messstellen als Verstoß gegen EU-Regeln gelte. Auch sind nationale Gerichte befugt, die Wahl der Standorte von Stationen zur Messung der Luftqualität zu überprüfen und gegenüber der betreffenden nationalen Behörde alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

Im konkreten Fall, den die Luxemburger Richter zu prüfen hatten, ging es um die Klage von Einwohnern Brüssels und der Umweltorganisation ClientEarth, die vor einem Gericht in der belgischen Hauptstadt klären lassen wollten, ob für das Gebiet von Brüssel ein ausreichender Luftqualitätsplan erstellt wurde. Dabei wollte das Gericht von den Richtern des EuGHs wissen, wie die Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa ausgelegt werden kann und welcher Spielraum dabei innerstaatlichen Gerichte zukommt.

In seinem Urteil stellte der Gerichtshof fest, dass die Richtlinie detaillierte Regelungen für die Einrichtung und die Standorte von Probenentnahmestellen zur Messung der Luftqualität in den Gebieten und Ballungsräumen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten enthält. Der Gerichtshof führt aus, dass einige dieser Regelungen klare, präzise und nicht an Bedingungen geknüpfte Verpflichtungen vorsehen, so dass sich Einzelpersonen gegenüber dem Staat auf sie berufen können. Dies gilt insbesondere für die Verpflichtung, diese Messstellen so einzurichten, dass sie Informationen über die am stärksten belasteten Orte liefern, sowie die Verpflichtung, eine Mindestzahl von Messstellen einzurichten. Außerdem genügt für die Feststellung, ob ein Grenzwert im Mittelungszeitraum eines Kalenderjahrs überschritten wurde, wenn an nur einer Probenentnahmestelle ein über diesem Wert liegender Verschmutzungsgrad gemessen wird.

Aus Sicht des cep-Verkehrsexperten Götz Reichert stoppt der EuGH zu Recht die ärgerlichen Unterschiede zwischen EU-Mitgliedstaaten bei der Messung von Luftschadstoffen.“

Das Urteil im Volltext.