16.05.17

EuGH: EU-Singapur-Deal ist gemischtes Abkommen

Laut Gutachten des Europäischen Gerichtshofs muss dass von der EU mit Singapur ausgehandelte Freihandelsabkommen von allen 28 EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Das ist auch für den Brexit relevant.

Das im Jahr 2013 unterzeichnete EU-Singapur-Freihandelsabkommen ist ein Abkommen der „neuen Generation“. Es enthält Bestimmungen, die weit über das hinausgehen, was in traditionellen Freihandelsabkommen vereinbart wurde. Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass das Abkommen mit Singapur nicht allein von der EU ratifiziert werden kann, sondern der Zustimmung der nationalen Parlamente bedarf.

Das Gutachten des Europäischen Gerichtshofs dürfte auch für den Brexit relevant sein. Die Briten streben den Abschluss eines umfassenden Freihandelsabkommens mit der EU an (siehe hierzu cepAdhoc "Ukraine Plus" als Modell für den Brexit). Ein solches Abkommen dürfte inhaltlich noch weiter gehen als das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur. Nach Maßgabe des heute veröffentlichten Gutachtens des Europäischen Gerichtshofs wird wohl auch ein umfassendes Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich als gemischtes Abkommen einzustufen sein. Die nationalen Parlamente werden beim Brexit also das letzte Wort haben.