18.06.19

EuGH: Deutsche Pkw-Maut ist EU-rechtswidrig

cep-Verkehrsrechtsexperte Dr. Götz Reichert: „Eine ‚europarechtskonforme Ausländer-Maut‘ war von Anfang an der untaugliche Versuch einer Quadratur des Kreises“.

Nach Meinung des cep-Verkehrsrechtsexperten Dr. Götz Reichert kam der Versuch, eine „europarechtskonforme Ausländermaut“ zu schaffen, einer Quadratur des Kreises gleich und war von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Das cep hatte seit Beginn der Diskussion um die deutsche „Pkw-Maut“ während des Bundestagswahlkampfs 2013 mehrfach davor gewarnt, dass die deutsche Infrastrukturabgabe bei gleichzeitiger vollständigen Entlastung deutscher und alleiniger Mehrbelastung ausländischer Fahrzeughalter das europarechtliche Diskriminierungsverbot verletzt. Würde man hierüber hinwegsehen, wäre künftigen Umgehungsversuchen der EU-Mitgliedstaaten durch kreative Gesetzgebungskonstruktionen – und damit einer schleichenden Aushöhlung des Diskriminierungsverbots nach Artikel 18 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) – Tür und Tor geöffnet.

Diese Rechtsauffassung hat der Europäische Gerichtshofs (EuGH) nun bestätigt. In seinem heutigen Urteil stellte der EuGH fest, dass die Kombination der deutschen „Infrastrukturabgabe“ bei gleichzeitiger Entlastung der Kraftfahrzeugsteuer, die den Haltern von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen zugutekommt, eine EU-rechtswidrige „mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit“ darstellt. Demnach bewirkt die Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer zugunsten der Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen, dass die Infrastrukturabgabe vollständig kompensiert wird. Infolgedessen wird die wirtschaftliche Last der Infrastrukturabgabe tatsächlich allein von den Haltern und Fahrern von in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen Fahrzeugen getragen. Dies verstößt jedoch gegen das Diskriminierungsverbot nach Artikel 18 AEUV.

Das Urteil im Wortlaut