16.03.20

EU- Leitlinien für Grenzkontrollen

Die Europäische Kommission hat anlässlich der Corona-Krise Leitlinien zu Kontrollen an den Binnengrenzen vorgelegt.

In ihren Leitlinien unterstreicht die EU-Kommission die Notwendigkeit des freien Warenfluss in der EU zur sicheren Versorgung der Bevölkerung. Dabei stellt sie den Schutz der Gesundheit der EU-Bürger sowie die Verfügbarkeit von Waren und essenziellen Dienstleistungen in den Fokus und appelliert an Koordinierung auf europäischer Ebene. Dazu erklärte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. „Wir müssen außergewöhnliche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit unserer Bürger ergreifen. Aber lassen Sie uns dafür sorgen, dass die Waren und wesentlichen Dienstleistungen in unserem Binnenmarkt weiterhin fließen. Nur so können wir einen Mangel an medizinischer Ausrüstung oder Lebensmitteln verhindern.“

Die EU-Kommission fordert, dass trotz Einreisebeschränkungen einzelner Mitgliedstaaten Menschen mit Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion auch weiter Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung erhalten sollen, entweder im Ankunfts- oder im Abreiseland. Dies müsse zwischen den betroffenen Ländern koordiniert werden. Aus Sicht der EU-Kommission ist es möglich, jeden, der einreist, ohne formelle Einführung von Binnengrenzkontrollen einer Gesundheitskontrolle zu unterziehen. Der Unterschied zwischen normalen Gesundheitskontrollen und Grenzkontrollen besteht in der Möglichkeit, einzelnen Personen die Einreise zu verweigern. Kranken Personen sollte die Einreise nicht verweigert werden, sondern sie sollten Zugang zur Gesundheitsversorgung erhalten.

Hinsichtlich der Sicherstellung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs verweist die EU-Kommission darauf, dass der freie Warenfluss entscheidend sei für die Aufrechterhaltung der Verfügbarkeit von Waren. Dies gelte insbesondere für lebenswichtige Güter wie Nahrungsmittel, einschließlich Nutztiere, lebenswichtige Medizinprodukte, Schutzausrüstung und medizinisches Zubehör. Ganz allgemein sollten Kontrollmaßnahmen nicht zu einer ernsthaften Störung der Lieferketten, der wesentlichen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und der Volkswirtschaften und der EU-Wirtschaft insgesamt führen. Die Mitgliedstaaten sollten für den Güterverkehr prioritäre Fahrspuren (z.B. über „grüne Fahrspuren“) ausweisen. Ebenso sei die sichere Bewegungsmöglichkeit von Transportarbeitern, einschließlich Lastwagen- und Zugfahrern, Piloten und Flugzeugbesatzungen, ein Schlüsselfaktor, um eine angemessene Bewegungsmöglichkeit von Gütern und wichtigem Personal zu gewährleisten.

Weiterlesen