25.11.20

EU-Kommission will das Teilen von Daten fördern

Die EU-Kommission hat am 25. November 2020 einen Verordnungsvorschlag vorgelegt mit dem Ziel, die Verfügbarkeit von Daten in der EU zu erhöhen. Dies will sie im Wesentlichen durch drei Maßnahmen erreichen.

Sie will

- einen Mechanismus für die Wiederverwendung von Daten des öffentlichen Sektors schaffen, deren Nutzung jedoch von den Rechten Dritter abhängig ist. Darunter fallen etwa sensible Daten wie Geschäftsgeheimnisse.

- das Teilen von Daten zwischen Unternehmen erleichtern. Hierfür will sie einen Notifizierungsprozess für Anbieter von Diensten für die gemeinsame Datennutzung schaffen, die als Schnittstelle zwischen den Dateninhabern, die Daten zur Verfügung stellen wollen, und potenziellen Datennutzern fungieren. Die Anbieter sollen die Daten nicht selbst nutzen dürfen, sondern rein als neutraler Mittler auftreten, was das Vertrauen in diese Akteure sichern soll.

- so genannten "Datenaltruismus" fördern, also das freiwillige Bereitstellen von Daten für das Gemeinwohl durch Unternehmen, aber insbesondere auch durch Privatpersonen. Die Datenbereitstellung soll etwa dabei helfen, das Gesundheitswesen zu stärken und zur Bekämpfung des Klimawandels beizutragen. Einrichtungen, die zum Zwecke des Datenaltruismus Daten sammeln - u.a. öffentliche Stellen, Forschungseinrichtungen - sollen einer Registrierung bedürfen und müssen gemeinnützig sein.

Nachdem die Kommission den Verordnungsvorschlag nun präsentiert hat, werden sich in den kommenden Monaten das Europäische Parlament und der Rat intensiv mit den Vorschriften beschäftigen.

Das cep wird zeitnah eine cepAnalyse zu dem Vorschlag erarbeiten.