14.01.16

EU-Kommission leitet Verfahren gegen Polen ein

Intention der Aktivierung des EU-Rechtsstaatsmechanismus sei es, konstruktiv nach einer Lösung zu suchen, erklärte EU-Kommissionsvize Timmermans

Die EU-Kommission hat in der Auseinandersetzung mit Polen erstmals eine Prüfung der Rechtsstaatlichkeit in einem Mitgliedstaat eingeleitet, teilte der Erste Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, am Mittwoch in Brüssel mit. Die EU-Kommission hatte die polnischen Behörden zuvor um Informationen zu zwei jüngst verabschiedeten Gesetzesänderungen zum Verfassungsgericht sowie den öffentlich-rechtlichen Medien in Polen gebeten und darauf in der vergangenen Tagen erste Antworten bekommen.

Intention des heute eingeleiteten strukturierten Dialogs sei es, konstruktiv nach einer Lösung zu suchen, erklärte Timmermans. Das Kommissionskolleg habe ihm das Mandat erteilt, in einen strukturierten Dialog mit den polnischen Behörden zu treten. „Dies ist ein kooperativer Ansatz“, so Timmermans. „Unser Ziel ist es, Lösungen zu finden; es geht nicht um Anschuldigungen oder Polemik. Wir wollen Fakten objektiv beurteilen und einen Dialog mit den polnischen Behörden führen.“ Insbesondere ständen dabei die Position des polnischen Verfassungsgerichtes und die Nicht-Umsetzung bestimmter Urteile des Gerichtes im Fokus, so der Kommissionsvize.

Die EU-Kommission ist gemeinsam mit dem Europäischen Parlament und dem Rat im Rahmen der Verträge für die Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit als Grundwert der Union verantwortlich. 2014 hatte die EU-Kommission einen neuen Rahmen für die Behandlung systemischer Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten angenommen. In einem ersten Schritt dient eine vorläufige Prüfung im Rahmen eines strukturierten Dialogs dazu, festzustellen, ob klare Hinweise für systemische Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit bestehen. Lesen Sie zu der Thematik auch unseren cepAdhoc.