22.04.21

EU-Kommission konkretisiert die EU-Taxonomie für nachhaltige Investitionen

Die Europäische Kommission hat am 21. April 2021 die ersten delegierten Rechtsakte zur EU-Taxonomie gebilligt, die dazu beitragen sollen, den kürzlich eingeführten Rahmen zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (auch als "grüne Taxonomie" bekannt) zu konkretisieren.

Im vergangenen Jahr hat der EU-Gesetzgeber die Verordnung zur Festlegung der grünen Taxonomie verabschiedet, die die Kriterien festlegt, die wirtschaftliche Aktivitäten - und damit auch Investitionen in diese Aktivitäten - erfüllen müssen, um als "ökologisch nachhaltig" zu gelten. Ziel ist es, Investoren in die Lage zu versetzen, nachhaltige von nicht-nachhaltigen Investitionsmöglichkeiten zu unterscheiden und dem Phänomen entgegenzuwirken, dass Unternehmen als "grün" finanziert werden, während sie sich in Wirklichkeit nur als solche ausweisen (sog. "Greenwashing"). Die Taxonomie sollte folglich die Finanzierung wirklich grüner Aktivitäten verbessern und es der EU ermöglichen, die Ziele des Pariser Abkommens von 2016 zum Klimawandel und der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen zu erreichen.

Die grüne Taxonomie muss von der Kommission durch delegierte Rechtsakte im Detail festgelegt werden, um in Kraft treten zu können. Doch gerade bei der Ausformulierung der Rechtsakte ist eine harte Auseinandersetzung darüber entbrannt, welche wirtschaftlichen Tätigkeiten als nachhaltig zu betrachten sind. Besonders heftig ist die Debatte, wenn es um die Bewertung der "Nachhaltigkeit" von Erdgas und verwandten Technologien sowie der Kernenergie geht.

Aufgrund dieser wachsenden Spannungen in der Frage, ob Ergas und die Kernenergie nachhaltige Technologien darstellen, hat sich die Kommission heute entschieden, im Sommer 2021 einen ergänzenden Rechtsakt zu verabschieden. Darin sollen dann offene Punkte geklärt werden.

Das cep hat bereits in einer cepAnalyse zu den ursprünglichen Vorschlägen der Kommission vor einer solchen Entwicklung gewarnt. In dieser hatten wir darauf hingewiesen, dass es keine Notwendigkeit für eine solche EU-Taxonomie gibt, da es letztlich kein objektives oder einheitliches Verständnis von "Nachhaltigkeit" gibt. Genau das zeigt sich nun auch in den hitzigen Diskussionen, die den heutigen Entscheidungen vorausgingen. Es braucht keine hoheitlich definierte grüne Taxonomie, die exakt festlegt, was als nachhaltig gilt und was nicht. Es ist völlig legitim, nachhaltige Aktivitäten anhand unterschiedlicher Kriterien zu klassifizieren und im Falle von Konflikten zwischen verschiedenen Umweltzielen unterschiedlich zu gewichten. Die Existenz vieler privater Taxonomien und Labels, die definieren, was mit "Nachhaltigkeit" gemeint ist, spiegelt dies auch wider.