15.04.20

EU-Empfehlungen für Corona-Exit-Strategie

EU-Kommissionpräsidentin von der Leyen und Ratspräsident Michel haben einen europäischen Fahrplan zur schrittweisen Aufhebung von Corona-Maßnahmen vorgestellt.

Koordiniert und mit einem europäischen Ansatz sollen nach Willen von EU-Kommission und Rat Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelockert werden. Dazu wurde in Brüssel ein gemeinsamer Fahrplan („Roadmap“) vorgestellt, der unter Berücksichtigung der Besonderheiten aller EU-Staaten zentrale Grundsätze dazu enthält, wie beispielsweise Schulen und Geschäfte wieder öffnen können. Der Fahrplan sei nicht als Signal zu verstehen, dass Beschränkungen ab sofort aufgehoben werden sollten, erklärte Kommissionspräsidentin von der Leyen allerdings einschränkend, weil auch die Lage in den EU-Staaten unterschiedlich sei. Von der Leyen kündigte für den 4. Mai eine Online-Geberkonferenz an, um die Arbeiten an Behandlungsmethoden und an einem Impfstoff gegen COVID-19 voranzutreiben.

Unter Berücksichtigung der Besonderheiten jedes Landes enthält der Fahrplan von Rat und Kommission zentrale Grundsätze und erklärt, dass der Entscheidung für die Lockerung der Eindämmungsmaßnahmen folgende Kriterien zugrunde liegen sollten:

- Epidemiologische Kriterien, die belegen, dass die Ausbreitung der Seuche erheblich zurückgegangen ist und eine Stabilisierung über einen längeren Zeitraum eingetreten ist.

- Ausreichende Kapazität des Gesundheitssystems unter Berücksichtigung der Belegungsrate von Intensivpflegeeinrichtungen sowie der Verfügbarkeit von Gesundheitspersonal und medizinischem Material.

- Ausreichende Überwachungskapazitäten, einschließlich umfangreicher Testkapazitäten zur raschen Ermittlung und Isolierung infizierter Personen sowie Kapazitäten zur Verfolgung und Rückverfolgung.

Darüber hinaus wird dafür plädiert, die Aufhebung der Eindämmungsmaßnahmen einem gemeinsamen Rahmen unterzuordnen, der garantiert, dass wissenschaftliche Erkenntnisse mit dem Schutz der öffentlichen Gesundheit im Mittelpunkt stehen ,“ wobei zu berücksichtigen ist, dass bei der Aufhebung der restriktiven Maßnahmen die Vorteile für die öffentliche Gesundheit einerseits und die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen andererseits gegeneinander abgewogen werden müssen.“ Außerdem soll es eine „Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten“ geben, „um negative Spillover-Effekte zu vermeiden.“ Dies sei eine Frage von gemeinsamem europäischem Interesse, Respekt und Solidarität.

Im Fahrplan der Kommission sind konkrete Schritte aufgeführt, die die Mitgliedstaaten treffen sollten, wenn sie die Aufhebung von Eindämmungsmaßnahmen planen:

- „Die Aufhebung sollte schrittweise erfolgen: Die Maßnahmen sollten schrittweise aufgehoben werden mit ausreichendem zeitlichem Abstand zwischen den einzelnen Schritten, damit deren Wirkung gemessen werden kann.

- Allgemeine Maßnahmen sollten nach und nach durch gezielte Maßnahmen ersetzt werden. Beispielsweise sollten die am stärksten gefährdeten Gruppen länger geschützt werden; Erleichterung der schrittweisen Wiederaufnahme notwendiger wirtschaftlicher Tätigkeiten; intensivere regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Verkehrsknotenpunkten, Geschäften und Arbeitsplätzen; Ersetzung allgemeiner Notstandsregelungen durch gezielte staatliche Maßnahmen, um Transparenz und die demokratische Rechenschaftspflicht zu gewährleisten.

- Die Kontrollen an den Binnengrenzen sollten in koordinierter Weise aufgehoben werden. Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen sollten aufgehoben werden, sobald die epidemiologische Lage in den Grenzregionen hinlänglich vergleichbar ist. Die Außengrenzen sollten in einer zweiten Phase wieder geöffnet werden, wobei die Verbreitung des Virus außerhalb der EU zu berücksichtigen ist.

- Die Wiederaufnahme der Wirtschaftstätigkeit sollte schrittweise erfolgen: Es gibt mehrere Modelle, die umgesetzt werden können (z. B. für Telearbeit geeignete Tätigkeiten, wirtschaftliche Bedeutung, Arbeiten in Schichten usw.). Die gesamte Bevölkerung sollte nicht gleichzeitig an den Arbeitsplatz zurückkehren.

- Versammlungen von Menschen sollten nach und nach erlaubt sein, wobei auf die Besonderheiten der verschiedenen Tätigkeitskategorien zu achten ist, z. B.: Schulen und Universitäten; kommerzielle Tätigkeit (Einzelhandel) mit möglicher Abstufung; gesellschaftliche Tätigkeiten (Restaurants, Cafés) mit möglicher Abstufung; Massenveranstaltungen

- Die Bemühungen, die Ausbreitung des Virus zu verhindern, sollten fortgesetzt werden, mit Sensibilisierungskampagnen, um die Bevölkerung anzuhalten, weiterhin auf strikte Hygiene und räumliche Distanzierung zu achten.

- Die Maßnahmen sollten kontinuierlich überwacht werden ‚und es sollte Vorsorge für die Rückkehr zu strikteren Eindämmungsmaßnahmen getroffen werden, sollte diese erforderlich sein.

Während die Eindämmungsmaßnahmen schrittweise aufgehoben werden, ist eine strategische Planung der Erholung erforderlich, um die Wirtschaft wiederzubeleben und zu einem nachhaltigen Wachstum zurückzufinden. In diesem Zusammenhang gilt es auch, den zweifachen Übergang zu einer „grüneren“ und digitalen Gesellschaft zu ermöglichen und Lehren aus der derzeitigen Krise für die Vorsorge und Krisenfestigkeit der EU zu ziehen. Die Kommission wird auf der Grundlage eines überarbeiteten Vorschlags für den nächsten langfristigen EU-Haushalt (mehrjähriger Finanzrahmen) und des aktualisierten Arbeitsprogramms der Kommission für 2020 einen Erholungsplan ausarbeiten.“

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