27.04.18

EU beschließt Quote für Videoplattformen

EU-Kommission, Europäisches Parlaments und der Rat haben sich auf eine Überarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste und Videoplattformen geeinigt.

Dabei wurde u.a. vereinbart, dass bei Video-on-Demand Diensten (z.B. Netflix) künftig mindestens 30% der abrufbaren Inhalte aus europäischen Werken bestehen muss. Das cep lehnt eine solche Quote entschieden ab. Mindestquoten für die Bereitstellung europäischer Werke sind massive Eingriffe in die Präferenzsouveränität der Bürger. Sie sind in einer marktwirtschaftlichen Ordnung nicht hinnehmbar. Die Quote ist entweder wirkungslos, wenn sie die tatsächliche Nachfrage der Nutzer unterschreitet, oder bevormundend, wenn sie sie überschreitet. Im letzteren Fall werden die Anbieter gezwungen, Geld auszugeben für Dienstleistungen, die ihre Kunden nicht konsumieren wollen. Speziell bei Video-on-Demand Diensten verkennt die Quote die Tatsache, dass viele dieser Dienste ihre Beliebtheit gerade durch das Angebot nicht-europäischer Werke gewonnen haben, welche die Fernsehsender nicht im gleichen Ausmaß im Programm hatten. Statt dies als Beleg für die Unangemessenheit von Quoten zu sehen, erlegt die Kommission sie jetzt auch den Video-on-Demand-Anbietern auf.

Die Unterhändler haben sich auch darauf verständigt, dass Fernsehsender zwischen 6 Uhr und 18 Uhr insgesamt 20% der Sendezeit für Werbemaßnahmen verwenden dürfen. Sie dürfen die 20% also frei auf die zwölf Stunden verteilen. Bisher galt hier eine strikte 12 Minuten pro Stunde Regel. Für den Zeitraum zwischen 18 Uhr und 0 Uhr soll dann erneut 20% der Sendezeit für Werbung genutzt werden können. Die geplanten Lockerungen der Restriktionen für die erlaubten Werbezeiten im Fernsehen gehen nicht weit genug. Werbeeinnahmen sind gerade für viele private Fernsehsender eine zentrale Einnahmequelle. Die Werberestriktionen der Richtlinie begrenzen aber die Einnahmemöglichkeiten vieler Fernsehsender. Das cep hätte sich hier eine komplette Abschaffung der gesetzlichen Werbebeschränkungen gewünscht. Schließlich kann jeder Nutzer jederzeit, wenn ihn Werbung zu sehr stört, zu einem anderen Mediendiensteanbieter wechseln.