12.11.21

Einigung der Mitgliedstaaten zum Gesetz über digitale Märkte

Die EU will die Macht großer Digitalunternehmen wie Google, Facebook und Amazon beschränken. Zu diesem Zweck hat die EU-Kommission einen Vorschlag für ein Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) vorgelegt. Dieses sieht vor, dass bestimmte Unternehmen, die als Gatekeeper bezeichnet werden, strengen Verhaltensvorschriften unterliegen.

Die ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten haben sich nun einstimmig auf eine gemeinsame Position geeinigt. Es ist davon auszugehen, dass die zuständigen Minister der Mitgliedstaaten diese Position in ihrem Treffen am 25. November bestätigen werden.

Die Position der ständigen Vertreter ist weitgehend deckungsgleich mit dem Kommissionsvorschlag. Zu den Abweichungen gehört, dass die Macht der Kommission, neue Verhaltensvorschriften für Gatekeeper zu schaffen, beschränkt werden soll. Anders als der Kommissionsvorschlag listet die Position der ständigen Vertreter genau auf, in welcher Form und unter welchen Voraussetzungen eine solche Ausweitung erfolgen darf. Das ist zu begrüßen, denn die im Kommissionsvorschlag vorgesehene Ermächtigung der Kommission, neue Verhaltenspflichten zu schaffen, widerspricht den EU-Verträgen (siehe cepAnalyse 15/2021 vom 27. Juli 2021).

Keine Klärung bringt der Beschluss der ständigen Vertreter hingegen für das Verhältnis zwischen DMA und nationalem Recht. Wie im Kommissionsvorschlag ist vorgesehen, dass „nationale Wettbewerbsvorschriften“ Gatekeepern zusätzliche Verhaltensvorschriften auferlegen dürfen. Nationale Vorschriften, deren Zweck es ist, bestreitbare und faire Märkte zu gewährleisten, dürfen dies hingegen nicht. Es wird jedoch nicht definiert, wie diese Arten von Vorschriften voneinander abzugrenzen sind. Hier ist das Europäische Parlament gefordert, für mehr Klarheit zu sorgen.

Dr. Lukas Harta, cep-Experte für Binnenmarkt und Wettbewerb