04.01.16

Einheitlicher Banken-Abwicklungsmechanismus vollständig in Kraft

cep-Finanzmarktexperte Van Roosebeke: Dass Gläubiger einer Bank grundsätzlich an den Kosten ihrer Abwicklung beteiligt werden, ist nur logisch

Der einheitliche europäische Banken-Abwicklungsmechanismus SRM (Single Resolution Mechanism) ist zum 1. Januar 2016 vollumfänglich in Kraft getreten. Der europäischen Abwicklungsbehörde SRB (Single Resolution Board) obliegt nun die Verantwortung für die Durchführung von Abwicklungs- und Restrukturierungsmaßnahmen für die knapp 150 grenzüberschreitend bedeutenden Banken bzw. Bankengruppen aus den teilnehmenden Mitgliedstaaten. Alle anderen Institute verbleiben vorerst in der vollen Verantwortlichkeit der nationalen Abwicklungsbehörden.

Der SRB hat bei der geordneten Abwicklung von in Notlage geratenen Banken die Auswirkungen auf die Realwirtschaft sowie die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel so gering wie möglich zu halten. Bei einer Abwicklung kann der SRB etwa anordnen, dass Teile der Bank veräußert werden oder einer Brückenbank übertragen werden. Auch kann der SRB einen sogenannten ‚Bail-in‘ anordnen. Aktionäre, Besitzer von Anleihen einer Bank oder große Einleger müssen dann Verluste hinnehmen. Erst nach einer solchen Verlustbeteiligung in Höhe von mindestens acht Prozent der Bilanzsumme der Bank können Mittel aus dem Europäischen Abwicklungsfonds SRF (Single Resolution Funds) in Anspruch genommen werden.

„Dass Gläubiger einer Bank grundsätzlich an den Kosten ihrer Abwicklung beteiligt werden, ist nur logisch“, meint cep-Finanzmarktexperte Bert Van Roosebeke. „Eine Forderung gegenüber einer Bank ist eben nicht risikolos. Der Investor und nicht der Steuerzahler sollte dieses Risiko tragen.“ SRB-Chefin Elke König erklärte gegenüber der Tageszeitung Die Welt, dass es im Fall einer Bankenabwicklung sicher "hier und da Gezerre geben" werde. "Aber unsere Entscheidungswege sind klar und entpolitisiert", betonte König.