15.03.22

ECON-Ausschuss gegen Bann von Bitcoin

Nach einigem hin und her hat sich der Ausschuss für Wirtschaft und Währung am 14. März zu einer Positionierung zum Vorschlag der EU-Kommission zur Regulierung von Kryptowerten (MiCA-Verordnung) durchgerungen. Mit der MiCA-Verordnung will die EU einen einheitlichen EU-Rechtsrahmen für Kryptowerte schaffen, wozu neben den klassischen Kryptowährungen, insbesondere auch so genannte Stablecoins und Utility-Tokens zählen.

Zuletzt hatte es intensive Debatten darüber gegeben, ob der hinter zahlreichen Kryptowährungen stehende Proof-of-Work (PoW) Konsens-Mechanismus aus ökologischen Gesichtspunkten verboten werden sollte, was einem Verbot dieser Kryptowährungen, darunter dem Bitcoin, in der EU gleichgekommen wäre. Dafür hatten sich zahlreiche Abgeordnete der Grünen, der Linken und der Sozialdemokraten ausgesprochen. Nach intensiven Beratungen und verschobenen Abstimmungen haben sich die Abgeordneten des Ausschusses nun jedoch mehrheitlich gegen den Bann ausgesprochen. Sie fordern aber in einem Änderungsantrag, dass die Kommission einen Gesetzgebungsvorschlag ausarbeitet, der die Aufnahme von Krypto-Mining-Tätigkeiten, die wesentlich zum Klimawandel beitragen, in das europäische Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten („grüne Taxonomie“) bis 2025 vorsehen soll. Der hohe Kohlenstoff-Fußabdruck von Kryptowährungen soll daher nicht primär über die MiCA-Verordnung, sondern über die grüne Taxonomie angegangen werden.

Der Ausschuss spricht sich ferner dafür aus, dass die Aufsicht über wert-referenzierte Token (asset-referenced token, ART), oft kurz Stablecoins genannt, durch die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) erfolgen soll, sofern ein solcher ART eine signifikante Relevanz annimmt. Die Kommission hatte hierfür noch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) vorgesehen. Für signifikante E-Money-Tokens soll jedoch, wie von der Kommission vorgeschlagen, die EBA zuständig sein.

Mit der Festlegung der Position zur MiCA-Verordnung macht der ECON-Ausschuss den Weg frei für Verhandlungen mit dem Rat, der sich bereits im November 2021 auf ein Verhandlungsmandat geeinigt hat. Nun ist die französische Ratspräsidentschaft gefragt, die Trilogverhandlungen zügig in Angriff zu nehmen.

Mehr zur EU-Kryptoregulierung finden Sie hier und hier.

Philipp Eckhardt