21.02.24

DNA-Weißbuch: Spannende Ansätze zur künftigen Regulierung des Kommunikationssektors

Am heutigen 21. Februar 2024 hat die Kommission ihr lang erwartetes Weißbuch zur Zukunft des Kommunikationssektors vorgelegt. Dieses enthält erste Ansätze für ein künftiges Gesetz über digitale Netzwerke (Digital Networks Act, DNA). Dieses könnte ein zentrales digitalpolitisches Legislativvorhaben der Kommission in der kommenden Legislaturperiode werden.

Das nun vorgestellte Weißbuch wartet mit einigen interessanten Ideen auf, die hier kurz skizziert werden sollen. Die Kommission erwägt insbesondere

  • Cloud-Anbieter künftig verstärkt Regelungen zu unterwerfen, die bereits heute für die Betreiber von Telekommunikationsnetzen gelten, um der zunehmenden Konvergenz des Konnektivitätssektors Rechnung zu tragen und einheitliche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen,

  • den im Chips Act verfolgten Ansatz, öffentliche und private Investitionen im Bereich der Halbleiter anzuregen, auch im Bereich der Konnektivitätsinfrastrukturen anzuwenden,

  • den Binnenmarkt hemmende nationale Sonderregeln zu harmonisieren, etwa in Bezug auf Vorschriften zur Netzsicherheit und zur Vorratsdatenspeicherung,

  • die Regulierungsziele des bestehenden Rechtsrahmens für den Telekommunikationssektors um die Ziele Nachhaltigkeit, industrielle Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Sicherheit zu erweitern,

  • die sektorspezifische, marktmachabhängige Vorabregulierung des Telekommunikationssektors grundsätzlich auslaufen zu lassen und den zu einer reinen ex post-Kontrolle über das Wettbewerbsrecht überzugehen; jedoch soll es hier u.a. gebietsbezogene Ausnahmen (z.B. in ländlichen Regionen) geben,

  • konkrete Termine für die Abschaltung von alten Kupfernetzen vorzugeben, damit die Migration zu Glasfasernetzen beschleunigt wird,

  • Zeitrahmen für den Abschluss von Transit- und Peering-Vereinbarungen zwischen Anbietern von Inhaltsanwendungen und Internet-Diensteanbieter vorzugeben und Streitbeilegungsverfahren einzuführen,

  • das Herkunftslandprinzip auch bei der Zulassung von Anbietern von Kernnetzen und Kernnetzdiensten einzuführen,

  • einen konkreten gesetzlichen Fahrplan für die Einführung des 6G-Mobilfunkstandards vorzugeben,

  • eine in vielerlei Hinsicht weitergehende Harmonisierung der Vorschriften zur Verwaltung von Funkfrequenzen voranzutreiben,

  • die Anbieter von nummernunabhängigen interpersonellen Kommunikationsdiensten (z.B. WhatsApp) an der Finanzierung des Universaldienstes zu beteiligen,

  •  Investitionen in grüne IKT über die grüne Taxonomie anzureizen,

  • Schritte einzuleiten, um Bedrohungen für die Verschlüsselung der Kommunikation durch Quantentechnologien zu begegnen, und

  • ein Governance-System auf EU-Ebene zu etablieren, um den Schutz von Unterwasserkabelinfrastrukturen zu verstärken.

 

In den kommenden Tagen veröffentlichen wir ein detaillierteres cepDossier zu den Ideen der Kommission. In den kommenden Wochen folgen dann eine vertiefte Analyse und Bewertung der Vorschläge.

Philipp Eckhardt, Fachbereich Informationstechnologien, eckhardt(at)cep.eu