18.10.18

Debatte um Datenschutz bei Klingelschildern

Aktuell wird lebhaft diskutiert, ob das Anbringen von Klingelschildern mit dem Namen von Mietern ohne deren Einwilligung einen Datenschutzverstoß darstellt.

Ausgangspunkt der Debatte ist eine Entscheidung der kommunalen Hausverwaltung in Wien, die standardmäßigen Klingelschilder bei 220.000 Wohnungen austauschen zu lassen. Grund: der Bewohner einer ihrer Mietwohnungen hatte sich beschwert, dass seine Privatsphäre nicht genügend geschützt sei, wenn sein Name auf dem Klingelschild stehe. Da die Hausverwaltung bei einem möglichen Verstoß gegen die neue EU-Datenschutzgrundverordnung Sanktionen fürchtete, entschloss sie sich auf Ratschlag der zuständigen Magistratsabteilung der Stadt Wien zu diesem Schritt. Da die DSGVO EU-weit gilt, ist die Frage auch für deutsche Vermieter relevant.

Ob die DSGVO es Vermietern tatsächlich verbietet, die Namen ihrer Mieter auf Klingelschilder aufzubringen, ist jedoch unklar. Experten vertreten hierzu verschiedene Auffassungen. Während etwa Thüringens Datenschutzbeauftragter Lutz Hasse die Auffassung vertritt, es sei vom Datenschutz nicht gedeckt, Klingelschilder ohne Zustimmung der Betroffenen mit einem Namen zu versehen, ist die DSGVO nach gegenteiliger Auffassung auf physische Klingelschilder mangels „Dateisystems“ gar nicht anwendbar, oder die Aufbringung des Namens durch „berechtigte Interessen“ des Vermieters oder Dritter gerechtfertigt.

Sollten Klingelschilder ohne Zustimmung tatsächlich datenschutzwidrig sein – was vermutlich die Rechtsprechung wird klären müssen –, wäre dies in der Tat für viele Vermieter ein Problem, da Datenschutzverstöße unter der DSGVO sanktioniert werden können und möglicherweise vermehrt Mieterbeschwerden und ggf. Abmahnungen drohen. Vermieter, Mieter, Datenschutzaufsichtsbehörden und ggf. der Gesetzgeber wären dann gefordert, eine akzeptable Lösung zu finden. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die DSGVO zwar hohe Sanktionen ermöglicht, diese müssen aber auch verhältnismäßig sein; drastische Geldbußen sind daher wohl eher das letzte Mittel.

cep-Expertin Hoffmann hält es jedoch für nicht gerechtfertigt, die Schuld für diese mögliche Misere der EU in die Schuhe zu schieben und als hirnlose Bürokratie aus Brüssel zu verorten, wie es derzeit teilweise anklingt. Denn die Sachlage sei nach früherem Datenschutzrecht vermutlich nicht anders zu beurteilen gewesen wäre. Hochgekocht sei die Frage bislang nicht; wohl aber auch deshalb, weil Datenschutz vielerorts bislang eher ein Schattendasein fristete. Dass die DSGVO mehr Bewusstsein für den Datenschutz schafft und dadurch Probleme aufgedeckt und Debatten über das Für und Wider datenschutzrechtlicher Regelungen möglich werden, ist aus Hoffmanns Sicht eher positiv.