13.12.19

Corrigendum der Medizinprodukte-Verordnung

Das Europäische Parlament hat das Corrigendum der Medizinprodukte-Verordnung angenommen.

 

Nach den Vorschriften der Geschäftsordnung des Parlaments sollte das Corrigendum als angenommen gelten, wenn nicht spätestens 24 Stunden nach seiner Bekanntgabe (16.12.2019, 17:30 Uhr) von einer Fraktion (oder mindestens 38 Abgeordneten) beantragt wurde, dass das Corrigendum zur Abstimmung gestellt wird. Einen solchen Antrag hat es nicht gegeben.

Die vom Rat am 25. November 2019 vorgeschlagene neue Übergangsbestimmung für bestimmte Klasse-I-Produkte ist erforderlich. Jedoch ist der Weg eines Corrigendums der Medizinprodukte-Verordnung verfahrensrechtlich fragwürdig, da die Verordnung dadurch inhaltlich geändert wird.

Siehe hierzu: cepAdhoc Fristverlängerung für Medizinprodukte].