19.02.24

Bundestags-Anhörung zum digitalen Euro: cep erneuert Kritik an geplanter Einführung

Heute, am 19. Februar 2024, befasst sich der Finanzausschuss des Bundestags ab 13 Uhr in einer öffentlichen Anhörung mit den Vorschlägen der EU-Kommission zur Einführung eines digitalen Euro.

Schon seit Jahren arbeitet die Europäische Zentralbank (EZB) an der Einführung eines digitalen Euro. Aus Sicht der Notenbank verliert die EU auf den Zahlungsmärkten an Wettbewerbsfähigkeit.  Darüber hinaus nimmt die Bedeutung des Bargeldes für die Bürger konstant ab. Hier sieht die EZB die Zeit gekommen, eine dritte Geldform neben Bar- und Giralgeld zu schaffen. Der Vorstand der Bundesbank rechnet damit, dass der digitale Euro 2028 eingeführt werden könnte. Seit Juni 2023 liegen Gesetzesentwürfe der EU Kommission für die Einführung eines digitalen Euro vor, die nun Gegenstand der Anhörung im Bundestag sind.

Das cep rät zum jetzigen Zeitpunkt von der Einführung eines digitalen Euro aus den folgenden Gründen ab:

  1. Für ein solch tiefgreifenden Markteingriff bedarf es guter Gründe. Derzeit kann jedoch kein Marktversagen festgestellt werden. Im Gegenteil, die Einführung eines digitalen Euro würde den Wettbewerb auf den Zahlungsmärkten übermäßig verzerren.

  2. Der digitale Euro bietet keinen unmittelbaren Mehrwert, der seine kostspielige Einführung rechtfertigen würde. Es wäre naiv zu erwarten, dass die Bürger der EU aus aufgrund des Wunsches der EU-Kommission, die strategische Autonomie des Euroraums stärken zu wollen, auf die Produkte von Anbietern aus Drittstaaten (z.B. PayPal, Visa) verzichten und auf den digitalen Euro nutzen werden. Die europäischen Zahlungsmärkte bieten heute eine Vielzahl nutzerfreundlicher, digitaler Zahlungsoptionen, darunter Kredit- und Girokarten, kontaktlose und smartphonebasierte Zahlungslösungen, und das sowohl von EU-Anbietern als auch von Drittlandsanbietern.

  3. Der digitale Euro soll den Status als gesetzliches Zahlungsmittel bekommen. Dieser Schritt kann als Eingeständnis gewertet werden, dass die Kommission nicht an den Erfolg und die breite Akzeptanz des digitalen Euro als Zahlungsmittel allein aufgrund seiner Funktionalitäten glaubt. Sie zwingt verschiedene Marktteilnehmer – insbesondere Zahlungsdienstleister und Händler – dazu, ein Zahlungsmittel zu unterstützten, ungeachtet der Frage, ob diese es für sinnvoll erachten, in dieses zu investieren.

  4. Banken sollten frei darüber befinden können, ob sie Dienstleistungen rund um den digitalen Euro anbieten wollen oder nicht. Mit Blick auf das Prinzip der unternehmerischen Freiheit sollten sie nicht gezwungen sein, ein potenziell unrentables Geschäftsmodell voranzutreiben.

  5. Rein rechtlich betrachtet, wäre die Ausgabe eines digitalen Euro in der derzeit geplanten Form eine Überschreitung des Mandats der EZB. 

  6. Die Kommissionsvorschläge zur Einführung des digitalen Euro weisen ferner Lücken in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre auf. Einige Eigenschaften des digitalen Euro, wie beispielsweise Obergrenzen für das Halten von digitalen Euro und die Möglichkeit für die EU-Bürger mehrere digitale Euro-Zahlungskonten besitzen zu dürfen, wecken Zweifel, ob die Erfassung persönlicher Daten tatsächlich auf ein Minimum beschränkt werden kann.

Bereits im Dezember 2023 hat das cep eine ausführliche Bewertung des EU-Legislativvorschlags der Kommission zur Einführung eines digitalen Euro veröffentlicht. Die cepAnalyse kann hier abgerufen werden (nur auf Englisch verfügbar).

Dr. Anastasia Kotovskaia LL.M. und Philipp Eckhardt (Fachbereich Finanzmärkte und Informationstechnologien, cep)