22.10.19

Brexit ohne Zeitplan?

In London gehen die Beratungen über die Brexit-Gesetze weiter. Frühestens am Wochenende soll im Unterhaus erneut abgestimmt werden. Danach geht der Entwurf ins Oberhaus.

Vor dem Hintergrund des Hin und Her zum Brexit in London hat das Europaparlament bekanntgegeben, dass es in dieser Woche nicht mehr über den Brexit-Vertrag mit Großbritannien abstimmen wird. Die EU-Abgeordneten wollen dies erst dann tun, wenn das britische Ratifizierungsverfahren abgeschlossen ist.

Nach dem der britische Premierminister Johnson im Unterhaus keine Zustimmung zu seinem mit der EU ausgehandelten abkommen erhalten hat, ist weiter unklar, wann das Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union auszutreten kann.

Am 17. Oktober hatten die EU-Staats- und Regierungschefs das Abkommen auf dem EU-Gipfel gebilligt. Weil das Vereinigte Königreich das Austrittsabkommen nach Art. 50 EUV mit der Europäischen Union, nicht aber mit den übrigen Mitgliedstaaten abschließt, musste es auf Seiten der EU von den verbleibenden 27 Mitgliedstaaten angenommen werden. Dafür war eine erweiterte qualifizierten Mehrheit von 72% - also mindestens 20 Mitgliedstaaten – die außerdem 65 % der Bevölkerung der verbleibenden Mitgliedstaaten vertreten müssen, notwendig. Nun muss aber auch das Europäische Parlament mit einfacher Mehrheit zustimmen. Eine Befassung nationaler Parlamente mit dem Abkommen – welche die Abstimmung über das Abkommen im Rat und/oder sein Inkrafttreten durchaus verzögern könnte – ist dagegen EU-rechtlich nicht vorgesehen.

Zur Einigung EU-UK

Vor dem Hintergrund des Beschlusses des Vereinigten Königreichs, aus der Europäischen Union auszutreten, hatte die Europäische Kommission auf Ebene der Verhandlungsführer eine Einigung mit dem Vereinigten Königreich über ein überarbeitetes Protokoll zu Irland/Nordirland und über eine überarbeitete politische Erklärung über den Rahmen für die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich erzielt (die wie oben erwähnt auch vom Europäischen Rat angenommen wurde.).

Dazu führt die EU aus. „Das überarbeitete Protokoll bietet eine rechtlich praktikable Lösung, die eine harte Grenze auf der Insel Irland vermeidet, die Wirtschaft auf der gesamten Insel schützt, das Karfreitagsabkommen (Belfaster Abkommen) in all seinen Aspekten aufrechterhält und die Integrität des EU-Binnenmarkts wahrt. Nordirland wird weiterhin eine begrenzte Zahl von Binnenmarktvorschriften einhalten müssen, um eine harte Grenze auf der irischen Insel zu vermeiden. Durch das heutige Protokoll wird zudem eine Zollgrenze auf der irischen Insel vermieden und gleichzeitig sichergestellt, dass Nordirland weiterhin Teil des britischen Zollgebiets ist. Die parlamentarische Versammlung Nordirlands wird bei der langfristigen Anwendung des einschlägigen EU-Rechts in Nordirland eine entscheidende Stimme haben.

Die wichtigste Änderung an der politischen Erklärung betrifft die künftigen Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich: Die britische Regierung hat sich für ein Modell nach dem Vorbild eines Freihandelsabkommens entschieden. In der politischen Erklärung wird das Ziel bekräftigt, ein Freihandelsabkommen ohne Zölle und Quoten zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zu schließen, und sie hält fest, dass solide Verpflichtungen bei gleichen Wettbewerbsbedingungen einen offenen und fairen Wettbewerb gewährleisten sollten.“

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