11.04.19

Brexit in der Verlängerung

Der Europäische Rat hat auf Antrag Großbritanniens einer Verschiebung des Brexits bis zum 31. Oktober 2019 zugestimmt.

Mit der erneuten Fristverlängerung will die EU den Briten eine Ratifizierung des Austrittsabkommens zu ermöglichen. In den Schlussfolgerungen des Rates heißt es dazu, „dass eine solche Verlängerung das ordnungsgemäße Funktionieren der Union und ihrer Institutionen nicht beeinträchtigen darf. Wenn das Vereinigte Königreich im Zeitraum vom 23.-26. Mai 2019 noch ein Mitgliedstaat der EU sein und das Austrittsabkommen bis zum 22. Mai 2019 noch nicht ratifiziert haben sollte, muss es die Wahl zum Europäischen Parlament im Einklang mit dem Unionsrecht abhalten. Kommt das Vereinigte Königreich dieser Verpflichtung nicht nach, so erfolgt der Austritt am 1. Juni 2019.“ Darüber hinaus wurde bekräftigt, „dass nicht erneut über das Austrittsabkommen verhandelt werden kann.“

Was mag die EU zu ihrer Entscheidung veranlasst haben? Bei einem harten Brexit würde genau das eintreten, was die EU um alles in der Welt verhindern will, u.a. mit dem Backstop: Eine spürbare Grenze (die EU-Außen- und Binnenmarktgrenze) mitten durch die irische Insel. Die EU war und ist also in einem Dilemma: Ohne Backstop, aber auch ohne Vertrag mit UK kommt die Grenze. Die EU kann also nicht auf den Backstop verzichten, will aber ebenso wenig die Briten ohne Vertrag ziehen lassen. So geht das Pokern nun in eine neue Runde. Dass die Briten bis zum 31. Oktober tatsächlich die EU verlassen haben, kann niemand garantieren.

Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Artikel 50), 10. April 2019

Beschluss des Europäischen Rates, im Einvernehmen mit dem Vereinigten Königreich gefasst, zur Verlängerung der Frist nach Artikel 50 EUV