30.01.20

Brexit besiegelt

Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments hat auch der Rat dem Abkommen zum Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU zugestimmt.

Das Abkommen tritt mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU, am 31. Januar 2020 um Mitternacht (MEZ), in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an ist das Vereinigte Königreich kein Mitgliedstaat der EU mehr, sondern gilt als Drittstaat. Das Austrittsabkommen gewährleistet einen geordneten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union. Gegenstand des Abkommens sind die Rechte der Bürger, Finanzbestimmungen, ein Übergangszeitraum, Protokolle zu Irland/Nordirland, Zypern und Gibraltar, Governancebestimmungen und sonstige Trennungsbestimmungen.

Mit dem Inkrafttreten des Austrittsabkommens endet die Frist nach Artikel 50 EUV und beginnt der Übergangszeitraum, der bis zum 31. Dezember 2020 dauert. Der in dem Austrittsabkommen vorgesehene Übergangszeitraum gibt den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen mehr Zeit für die Anpassung. Das Vereinigte Königreich wird während des Übergangszeitraums weiterhin das Unionsrecht anwenden, aber nicht mehr in den Institutionen der EU vertreten sein. Der Übergangszeitraum kann einmal um höchstens ein oder zwei Jahre verlängert werden, wenn dies beide Seiten vor dem 1. Juli 2020 beschließen.

Zur Zukunft der EU nach dem Brexit und zur Frage, ob Deutschland mit den Briten ein Verbündeter für eine nachhaltige Haushaltspolitik verloren geht, erklärte der Vorstand des cep, Prof. Lüder Gerken: „ Beim EU-Haushalt hatten unseren beiden Länder immer ein Interesse daran, dass dieser nicht ins Uferlose wächst. Hier fällt Großbritannien nun als starker Verbündeter weg. Wichtig ist aber auch ein zweiter Punkt: Nicht nur Großbritannien, auch Deutschland bekam bislang einen Rabatt auf seine Beitragszahlungen in den EU-Haushalt. Begründet wurde das mit dem Rabatt der Briten. Es gibt nach dem Brexit also auch keine Begründung mehr für den deutschen Beitragsrabatt“, so Gerken. Zu den nationalen Haushalten erklärte er: „Der Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) verpflichtet die Mitgliedstaaten zu einer soliden Fiskalpolitik. Großbritannien war ein Mitgliedstaat mit tendenziell hohen Staatsdefiziten. Die Briten hatten immer wieder Schwierigkeiten, die Vorgaben des SWP einzuhalten. Da Großbritannien zudem kein Euro-Staat ist und mithin nicht in nennenswertem Umfang für die Schulden von maroden Eurostaaten haftet, haben sich die Briten auch nie als Vorkämpfer für nachhaltige nationale Haushaltspolitik hervorgetan.“