03.04.17

Besserer Schutz für Aktionäre

EU nimmt Richtlinie zum Schutz der langfristigen Interessen von Aktionären auch formell an.

Das Gesetzgebungsvorhaben zum besseren Schutz von Aktionärsinteressen war 2014 ursprünglich als Antwort auf die Finanzkrise eingebracht worden. Die Richtlinie soll die Aktionäre in der Wahrnehmung ihrer Rechte gegenüber dem Aufsichtsrat und dem Vorstand bestärken und insbesondere deren Vergütung transparenter gestalten. Nachdem das Vorhaben längere Zeit auf Eis lag, hatten sich EU-Kommission, Rat und Europäisches Parlament im letzten Dezember informell auf einen gemeinsamen Entwurf geeinigt, dem das Parlament im März formell zugestimmt hat. Nach der heutigen Zustimmung des Rates kann die Richtlinie nun im Amtsblatt verkündet werden und anschließend in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

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