14.03.19

Bessere Barrierefreiheit

Das Europäische Parlament hat am 13. März dem Trilogergebnis über die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zugestimmt.

Die Richtlinie soll die Anforderungen an die Barrierefreiheit von bestimmten Produkten und Dienstleistungen für Verbraucher in der EU harmonisieren. Dadurch soll die Richtlinie unter anderem zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beitragen.

Von der Richtlinie erfasst werden etwa Smartphones, Fahrkartenautomaten oder E-Book-Lesegeräte und bestimmte elektronische Kommunikationsdienste. Produkte und Dienstleistungen, die den Anforderungen der Richtlinie entsprechen, können zukünftig in der gesamten EU angeboten werden. Dies wird den Wettbewerb zwischen den Anbietern stärken und die Auswahl der Verbraucher vergrößern. In der EU leben über 80 Millionen Menschen, die wegen körperlicher Einschränkungen nicht in vollem Umfang am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen können. Ihre Zahl wird in den nächsten Jahren weiter steigen.

Nachdem das Europäische Parlament dem Trilogergebnis zugestimmt hat, muss auch noch der Rat der EU zustimmen, bevor die Richtlinie in Kraft treten kann. Dies wird der Rat voraussichtlich am 15. März tun. Die in der Richtlinie enthaltenen Anforderungen gelten aber erst in sechs Jahren. Die Anbieter der von der Richtlinie erfassten Produkte und Dienstleistungen haben also Zeit, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen.

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