18.07.16

Bankenkrise in Italien

Italiens Bankensystem kämpft mit notleidenden Krediten in Höhe von insgesamt 360 Milliarden Euro

Für eine Lösung der italienischen Problemkredite wird weiterhin zwischen Rom, Brüssel und Frankfurt verhandelt. Das Vorgehen in einer solchen Krise ist seit 2014 durch die neuen europäischen Bankenabwicklungsregeln in der BRRD-Richtlinie geregelt. Sie sehen vor, dass Banken erst dann durch staatliche Gelder rekapitalisiert werden, nachdem die Gläubiger der Bank beteiligt wurden.

Gerade in Italien werden viele nachrangige Anleihen der Banken von Privatpersonen und Unternehmen gehalten. Eine Beteiligung dieser Gläubiger wäre sicherlich sehr schmerzhaft.

 

 

 

cep-Finanzexperte Van Roosebeke: „Dieses Problem lässt sich allerdings innerhalb der BRRD-Richtlinie lösen. Ausnahmen von der Pflicht zur Gläubigerbeteiligung, etwa um eine Ansteckung zu vermeiden, sind für Privatpersonen und KMU durchaus möglich. Interessant ist eigentlich ein anderer Punkt: Werden private Inhaber nachrangiger Anleihen italienischer Banken von der Gläubigerbeteiligung ausgenommen, kommt dies einer Ausweitung des bestehenden Schutzniveaus der Anlegerentschädigung gleich.

Eine Ausnahmeregelung würde wahrscheinlich mit dem Argument der Fehlberatung begründet: Die Banken hätten Privatpersonen eigene nachrangige Anleihen nicht verkaufen dürfen, weil diese zu riskant sind. Die europäische Richtlinie über die Anlegerentschädigung (97/9/EG) sieht für diesen Fall aber keine Entschädigung vor. Seit 2010 scheiterten Versuche der EU-Kommission, den Schutzumfang der Richtlinie auszuweiten, am Widerstand der Mitgliedstaaten. Abzuwarten bleibt, ob sich daran etwas ändert."