17.11.17

Augenwischerei bei „Europäischer Säule sozialer Rechte“

In Göteborg haben sich die EU-Staats- und Regierungschefs, das EU-Parlament und die EU-Kommission am 17. November auf zwanzig Grundsätzen zu den sozialen Rechten in der EU verständigt.

„Allerdings darf man nicht vergessen, dass diese Säule nicht rechtsverbindlich ist“, erklärt der Ökonom Matthias Dauner vom cep und kritisiert, dass sich hier offenbar die Marketingabteilung der EU-Kommission durchgesetzt habe und nicht deren juristische Abteilung. „So wird fälschlicher Weise der Eindruck erweckt, dass sich die EU-Bürger künftig auf dies Säule berufen können“, so Dauner. Das aber sei Augenwischerei.

Auch dürfe man nicht erwarten, dass der Proklamation der Säule nun umgehend Taten folgten, obwohl sich die unterzeichnenden Mitgliedsstaaten, das Parlament und die Kommission durch die Proklamation zumindest politisch an die Grundsätze der sozialen Säule binden.

„Auch, wenn die Säule nicht rechtsverbindlich ist, könnte doch der Druck erhöht werden, tatsächlich aktiv zu werden“, hofft der cep-Experte. „Allerdings zeigen bisherige Erfahrungen in der EU, dass die sozialen Unterschiede in den Mitgliedstaaten so groß sind, dass nur hoffnungslose Optimisten an eine Umsetzung der Säule glauben. Denn während sich damit für die westeuropäischen Mitgliedsstaaten wenig ändern würde, wären in Osteuropa große Umbaumaßnahmen bei den Sozialsystemen erforderlich. Das wäre den Menschen dort zwar zu wünschen, wäre aber teuer und würde Wettbewerbsnachteile für die dortigen Unternehmen bedeuten.“

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