14.05.19

Arbeitszeit muss erfasst werden

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Arbeitgeber die tägliche Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer systematisch erfassen müssen (Rechtssache C-55/18)

Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dienstag, den 14. Mai müssen die EU-Mitgliedstaaten nach der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG Vorschriften erlassen, durch die Arbeitgeber verpflichtet werden, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete tägliche Arbeitszeit erfasst werden kann. Die Erfassung der täglichen Arbeitszeit sei notwendig, so der Gerichtshof, damit Arbeitnehmer ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen können. Die Arbeitszeitrichtlinie legt aber nicht fest, wie die Arbeitszeit erfasst werden soll. Die Mitgliedstaaten verfügen daher über Gestaltungsmöglichkeiten bei der Umsetzung dieser Pflicht.

Für Deutschland bedeutet das Urteil, dass das Arbeitszeitgesetz angepasst werden muss. Bislang sind Arbeitgeber gemäß § 16 Abs. 2 ArbZG nur dazu verpflichtet, die Überstunden ihrer Arbeitnehmer aufzuzeichnen, nicht aber auch die normale tägliche Arbeitszeit.