12.09.16

Abschaffung der Roaming-Gebühren

Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag zur Abschaffung der Roaming-Gebühren für einen Zeitraum von maximal 90 Tagen im Jahr zurückgezogen. Dies sei auf Weisung von Kommissionspräsident Juncker geschehen. Die Behörde arbeite derzeit an einen neuen Entwurf. 

Van Roosebeke: Insgesamt ein befremdliche Diskussion, die viele Fragen aufwirft. Im November 2015 einigten sich Kommission, Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten auf eine neue Roaming-Verordnung (Nr. 2015/2120). Wie vielfach berichtet, regelt diese Verordnung, dass ab 15. Juni 2017 alle Roaming-Gebühren grundsätzlich wegfallen. Ebenfalls darin enthalten war aber die Klausel, dass diese Abschaffung nur im begrenzten Umfang, die sogenannte „übliche Nutzung“ oder „fair use“ gelten würde. Auch darüber wurde berichtet.

Dafür gibt es zwei durchaus triftige Gründe.

(1) Die Vorleistungspreise für Roamingdienste sind je nach Mitgliedstaat sehr unterschiedlich. Die Abschaffung der Roaming-Entgelte führt zu Problemen für Anbieter, die nicht über eigene Netze im Ausland verfügen. Denn diese Anbieter müssen für die Zustellung jedes Roaminganrufs ins Ausland ein Zustellungsentgelt an den ausländischen Netzbetreiber bezahlen, dürfen dieses aber den eigenen Kunden nicht mehr in Rechnung stellen.

(2) SIM-Shopping sollte vermieden werden. Endkunden sollten sich nicht eine SIM-Karte aus einem anderen Mitgliedstaat mit niedrigen Endtarifen besorgen, um damit dauerhaft (und zu diesen Preisen) in einem anderen Mitgliedstaat zu telefonieren. Bei Netzbetreiber aus diesem anderen Mitgliedstaat würden dadurch hohe Verluste anfallen.

Als nun die Kommission die „übliche Nutzung“ auf 90 Tage festlegte, war die Aufregung groß. Viele waren wohl davon ausgegangen, dass es eine solche Obergrenze gar nicht geben würde; oder nutzen die Aufregung, um das politische Ziel der kompletten Roaming-Abschaffung nun doch noch zu erreichen. Vielfach hieß es, die EU stelle sich ein eigenes Bein, betreibe Anti-Werbung in sensiblen Zeiten des Brexit.

Ist Juncker darauf nun eingegangen? Lässt es die 90 Tage ausweiten? Etwas weniger Aufregung stünde allen gut. Zumindest vermarket sich die EU schlecht, wenn ihr Mehrwert auf Roamingpreise reduziert werden kann.

Zum Kommissionsbeschluss ....