01.10.18
PRESSESTATEMENT 95/2018
„Die Befürchtung, dass der ohnehin geringe Reformeifer der griechischen Regierung nach Ende des Hilfsprogramms nachlässt, bestätigt sich nun. Gut, dass die Schuldenerleichterungen für Griechenland nur unter Vorbehalt gewährt wurden. Wenn Griechenland vereinbarte Reformen nicht umsetzt und deshalb den vereinbarten Haushaltsüberschuss nicht erreicht, dürfen die Finanzminister der Euro-Staaten die Schuldenerleichterungen nicht gewähren. Die griechische Regierung muss das Geld an anderer Stelle einsparen, wenn sie die bereits vereinbarten Rentenkürzungen nicht durchführen möchte. Das sollte den Vertretern des Landes heute in Luxemburg deutlich gemacht werden.“
Für Nachfragen steht Ihnen Dr. Matthias Kullas (kullas(at)cep.eu, 0761/38693-236) zur Verfügung.