27.07.18

PRESSESTATEMENT 73/2018

Zusätzliche 400 Mio. Euro für Athen aus Deutschland

cepExperte Kullas fordert die regelmäßige Zustimmung des Bundestages vor einer Überweisung der SMP-Gewinne an Griechenland

Am 1. August stimmt der Haushaltsausschuss des Bundestages über die letzte Tranche des dritten Rettungspakets für Griechenland ab. Bisher in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen wurde, dass bei dieser Sitzung ebenfalls über die Beteiligungsrechte des Bundestages bei den anstehenden Überweisungen der SMP-Gewinne an Griechenland abgestimmt wird. Im Gegensatz zu den ESM-Darlehen geht es dabei um Geld, das tatsächlich aus dem deutschen Haushalt abfließt. Allein 2018 sind dies über 400 Mio. Euro.

Matthias Kullas, Volkswirt am cep fordert, dass der Bundestag jeder einzelnen Überweisung der SMP-Gewinne zuvor zustimmen muss. Nur so nimmt der Bundestag seine Budgetverantwortung wahr und gewährleistet eine effektive Kontrolle der Bundesregierung. Das Vorgehen kann analog zum bisherigen Verfahren für die Freigabe einzelner ESM-Darlehen (Tranchen) erfolgen: Nach einer Überprüfung, ob Griechenland seine Reformauflagen erfüllt hat, müsste zuerst die Euro-Gruppe der Überweisung der SMP-Gewinne zustimmen anschließend dann der Haushaltsausschuss.

Hintergrund: Zwischen Mai 2010 und September 2012 kauften die Europäische Zentralbank und die nationalen Notenbanken der Euro-Staaten im Rahmen des Securities Markets Programme (SMP) u.a. griechische Staatsanleihen. Die dadurch erzielten Gewinne werden von den Notenbanken an die nationalen Haushalte der Euro-Staaten weitergeben. Die am 22. Juni beschlossenen Schuldenerleichterungen für Griechenland sehen vor, von 2018 bis 2022 diese Gewinne in halbjährlichen Tranchen an Griechenland zu überwiesen. Vorausgesetzt Griechenland erfüllt seine Reformauflagen, zu denen es sich ebenfalls am 22. Juni verpflichtet hat. Allein 2018 geht es dabei um über 400 Mio. Euro.

Für Nachfragen steht Ihnen Dr. Matthias Kullas (kullas(at)cep.eu, 0761/38693-236) zur Verfügung.