22.06.18

PRESSESTATEMENT 60/2018

Viertes Hilfsprogramm für Griechenland

Zur Einigung der EURO-Gruppe, Griechenland nach Auslaufen des Rettungsprogramms umfangreiche Schuldenerleichterungen zu gewähren, erklärt Matthias Kullas vom cep:

„Der Umfang der vereinbarten Schuldenerleichterungen ist beispiellos. Die Euro-Staaten sind Griechenland sehr weit entgegengekommen. Im Gegenzug hat sich Griechenland zu weiteren umfangreichen Reformen verpflichtet. Ein Großteil der Schuldenerleichterungen steht unter dem Vorbehalt, dass Griechenland die vereinbarten Reformen umsetzt. Hierzu wurde eine umfangreiche Überwachung im Anschluss an das Dritte Hilfsprogramm vereinbart. So soll sichergestellt werden, dass die Euro-Staaten nach wie vor Einfluss auf das Handeln der griechischen Regierung nehmen können. Das Vorgehen zeigt, dass das Vertrauen der Euro-Staaten in die Reform- und Sparbereitschaft der griechischen Regierung nach wie vor gering ist. De facto haben sie ein viertes Hilfsprogramm beschlossen. Nur werden diesmal keine Darlehen, sondern Schuldenerleichterungen gewährt.“