05.07.19

PRESSESTATEMENT 59/2019

Zur Entscheidung des EuGH zur Honorarordnung für Architekten erklärt Prof. Lüder Gerken, Vorstand des cep:

„Das EuGH-Urteil erging völlig zu Recht. Staatlich vorgegebene Festpreise sind durch nichts zu rechtfertigen. Das Urteil beseitigt endlich diese staatlichen Privilegien für die Berufsgruppe der Architekten und Ingenieure.

Grotesk ist die wütende Kritik der Architekten-Lobby an dem Urteil und der Hinweis, die bisherige Ausschaltung des Preiswettbewerbs sei Voraussetzung gewesen für Bauqualität und Verbraucherschutz. Niemand käme auf die Idee zu behaupten, dass staatlich vorgegebene Preise Voraussetzung für Qualität und Verbraucherschutz bei Autos oder Fleisch seien. Eher das Gegenteil ist der Fall: Denn wer einen staatlichen Preis verlangen kann, muss sich weniger anstrengen.

Außerdem gibt es in anderen EU-Ländern auch keine Staatspreise. Die Bauqualität in Schweden oder den Niederlanden ist aber sicherlich nicht schlechter als bei uns. Im Gegenteil: Dort gab es kein Desaster wie mit dem Berliner Flughafen.

Schon vor 16 Jahren hatte die damalige rot-grüne Bundesregierung die Abschaffung der verbindlichen Honorarsätze geplant. Aber die einflussreiche Lobby der Architekten und Ingenieure hatte dies seinerzeit verhindern können. Deshalb ist der heutige Tag ein guter für künftige Bauherren und ein Dämpfer für die Architekten-Lobby.“